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Tagesordnung - 18. Sitzung des Stadtrates Zeitz  

Bezeichnung: 18. Sitzung des Stadtrates Zeitz
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 28.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 17.12.2015  
STR/0014/15  
Ö 4.1  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates vom 01.12.2015  
STR/0024/15  
Ö 5  
Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse      
Ö 7.1  
Bericht über den Stand zum Bau der Mühlgrabenbrücke - Die Landesstraßenbaubehörde, Herr Langhammer, Präsident des LSBB hat seine Teilnahme zugesagt. -      
Ö 8  
Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters      
Ö 9  
Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
Enthält Anlagen
VI/STR/75/0316/15  
Ö 10  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 73 der Stadt Zeitz "Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0308/15  
Ö 11  
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz -  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0309/15  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 20/3; 74; 75; 20/7; 20/8; 227; 228; 67 der Flur 25 der Gemarkung Zeitz wird der Bebauungsplan Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz - aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung für ein Gewerbegebiet in der Geußnitzer Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziel, Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 

   
    13.01.2016 - Bauausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 20/3; 74; 75; 20/7; 20/8; 227; 228; 67 der Flur 25 der Gemarkung Zeitz wird der Bebauungsplan Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz - aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung für ein Gewerbegebiet in der Geußnitzer Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziel, Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    21.01.2016 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 20/3; 74; 75; 20/7; 20/8; 227; 228; 67 der Flur 25 der Gemarkung Zeitz wird der Bebauungsplan Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz - aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung für ein Gewerbegebiet in der Geußnitzer Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziel, Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    28.01.2016 - Stadtrat Zeitz
    Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0309/15   
   

Gemäß § 31 KVG LSA nimmt Herr Schröder nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0309/2801/16:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 20/3; 74; 75; 20/7; 20/8; 227; 228; 67 der Flur 25 der Gemarkung Zeitz wird der Bebauungsplan Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz - aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung für ein Gewerbegebiet in der Geußnitzer Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziel, Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  1 Herr Schröder

 

Ö 12  
Genehmigung zur Annahme einer Zuwendung (Gerätewagen Gefahrgut)  
VI/STR/32/0314/15  
Ö 13  
Genehmigung zur Annahme einer Zuwendung (Zuwendung der Hermann Reemtsma Stiftung)  
VI/STR/63/0310/15  
Ö 14  
Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters      
N 15     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 16     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 17.12.2015    
N 17     Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters    
N 18     Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters    
N 19     Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters    
N 20     Schließung der Sitzung