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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 17.01.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 13.12.2007, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift      
Ö 4  
Berufung der Beisitzer und stellvertretenden Beisitzer des Wahlausschusses der Verwaltungsgemeinschaft  
IV/STR/SWL/1106/07  
Ö 5  
Einführung eines Gebäude- und Flächenmanagements in der Stadtverwaltung Zeitz  
IV/STR/10/1122/08  
N 6     Personalangelegenheit - Interne Stellenbesetzung Sachbearbeiter/in Meldewesen/Bürgerbüro   IV/STR/10/1083/07  
Ö 7  
Fortführung des öffentlichen Teils der Sitzung     IV/STR/102/0463/06  
Ö 8  
Fachbudget des Hauptamtes - Bwst. 100 zum HH-Planentwurf 2008 - Entwurf Stellenplan 2008  
IV/STR/10/1120/08  
Ö 9  
Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz  
IV/STR/20/1035/07  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt die vorliegende Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Ze

Der Stadtrat beschließt die vorliegende Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz.

 

   
    15.01.2008 - Finanzausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die vorliegende Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 

davon anwesend:   7 

Ja-Stimmen:    7 

Nein-Stimmen:   0 

Stimmenthaltungen:   0 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  

   
    17.01.2008 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 9 - geändert beschlossen
    Es gibt folgenden Antrag:

Es gibt folgenden Antrag:

Der Hauptausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses an und beschließt folgende Ergänzung im § 1 Abs. 1 Pkt. 3 der Satzung:

„Erneuerung“ ist die Ersetzung einer abgenutzten Anlage durch eine neue Anlage von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktionaler Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart.

In diesem Fall kann eine erneute Beitragspflicht frühestens nach Ablauf von 20 Jahren entstehen.

 

Abstimmung über den Antrag:              7  -  0  -  0

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die vorliegende Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 

davon anwesend:   7 

Ja-Stimmen:    7 

Nein-Stimmen:   0 

Stimmenthaltungen:   0 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 

   
    24.01.2008 - Stadtrat Zeitz
    Ö 14 - geändert beschlossen BESCHLUSS: IV/STR/20/1035/07   
    Herr Schröder (Vorsitzender der Fraktion Zeitzer Bürgerbewegungen/FDP/Grüne):

Herr Schröder (Vorsitzender der Fraktion Zeitzer Bürgerbewegungen/FDP/Grüne):

Herr Schröder bittet um Aufnahme der Antworten zu folgenden 3 Fragen im Protokoll:

1.      Frage:

Ist es richtig, dass die heute zu beschließende Straßenausbaubeitragssatzung die Zeitzer und insbesondere die in älteren Siedlungsgebieten erheblich stärker belastet als die bisher gültige?

2.      Frage:

Ist die gültige Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz gerichtlich beanstandet worden?

3.      Frage:

Warum wird nicht die Satzung der Stadt Zeitz zum Muster für die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land übernommen?

 

Frau Zander (Kämmerei):

Zur 2. Frage:

Die Zeitzer Satzung wurde ebenso wie alle gemeindlichen Satzungen von der Kommunalaufsicht insofern beanstandet, weil sich im Verlauf der Rechtssprechung ergeben hat, dass Anlieger nicht stark genug von manchen Gemeinden beteiligt werden. Es gibt 3 verschiedene Straßenkategorien in den Satzungen, die Anliegerstraßen, die Haupterschließungsstraßen und die Hauptverkehrsstraßen. Und gerade bei den Anliegerstraßen sind in unserer Satzung und in vielen Gemeindesatzungen keine Aufgliederungen der verschiedenen Teileinrichtungen gemacht worden, d. h. verschiedene Anliegerbeiträge für Straßen, für Gehwege, für Begrünung, für Entwässerung. Wir haben einen Anliegersatz gehabt von 65 % und  genau das wurde von der Kommunalaufsicht beanstandet.

Aufgrund der Beanstandung sind wir hier zum Handeln gezwungen.  Gemeindliche Satzungen mussten von uns verändert werden. So liegt die Theißener Satzung neu beschlossen vor.

In Würchwitz und Kayna liegen Satzungen vor, die für diese Anliegerstraßen schon eine Aufgliederung für die verschiedenen Teileinrichtungen beinhalten. Diese Satzungen entsprechen der Mustersatzung des Landes Sachsen-Anhalts. Für uns als Verwaltung stellt es eine große Vereinfachung dar, wenn jetzt eine einheitliche Satzung vorliegt auch vorausschauend bei einer möglichen Einheitsgemeinde.

Das beantwortet vielleicht auch die dritte Frage, weil die Mustersatzung des Landes Sachsen-Anhalts genommen wurde und das auch so von der Kommunalaufsicht verlangt wurde.

Zur 1. Frage:

Konkret ist es so, wir haben bei der alten Satzung 65 % als Beitragssatz für die Anlieger und haben in der neuen Satzung für Anliegerstraßen eben diese Aufteilung. Haben bei der Fahrbahn jetzt 60 % vorher 65 %, bei den Rad- und Gehwegen jetzt 60 % vorher 65 %, bei Parkflächen jetzt 70 % vorher 65 %, ebenso separate Gehwege, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung sind jetzt 5 % höher. Grünanlagen sind jetzt  15 % niedriger für die Anlieger. D.h. bei Betrachtung des Durchschnittes liegt keine größere Verschlechterung vor.

(Siehe auch Anlage zum Protokoll.)

 

Herr Dr. Altmann (Vorsitzender der CDU-Fraktion):

Folgende Antragstellung:

Der Beschluss des Finanzausschusses mit nachfolgender Beschlussergänzung wird auch die Grundlage des Stadtratsbeschlusses:

Ergänzung im § 1 Punkt 1 im 3. Satz wird eingefügt:

In diesem Fall kann eine erneute Beitragspflicht frühestens nach Ablauf von 20 Jahren entstehen.

Abstimmung über die Ergänzung:

Ja-Stimmen:     33          Nein-Stimmen:     0          Enthaltungen:     1

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/20/1035/2401/08:

Der Stadtrat beschließt die vorliegende Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz.

 

Ergänzung:  Im § 1 (1) im 3. Satz wird eingefügt:

„In diesem Fall kann eine erneute Beitragspflicht frühestens nach Ablauf von 20 Jahren entstehen“.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  41  

davon anwesend:      34  

Ja-Stimmen:       30   

Nein-Stimmen:        1  

Stimmenthaltungen:        3  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0  

Ö 10  
Überarbeitung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2005 bis 2012 (Vorlage wird nachgereicht)  
IV/STR/20/1118/08  
Ö 11  
1. Fortschreibung der Sanierungsziele für die Grundstücke Rahnestr. 25/26 - Braustr. 1;2;3,4 - Roßstr. 1;2  
IV/STR/61/1097/07  
Ö 12  
Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.58 der Stadt Zeitz "Errichtung von Wohnhäusern im Bereich ehemalige Villa Steineck (Weltfrieden)"  
IV/STR/61/1096/07  
Ö 13  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Ergänzungssatzung im Bereich Leipziger Straße / Straße nach Unterschwöditz in Zangenberg  
IV/STR/61/0996/07  
Ö 14  
Stellungnahme der Stadt Zeitz zum Antrag vom 15.10.2007 auf Ergänzung des fakultativen Rahmenbetriebsplanes für den Tontagebau Grana - Norderweiterung - des Unternehmens Kaolin- und Tonwerke Seilitz-Löthain GmbH  
IV/STR/61/1116/08  
Ö 15  
Allgemeine Anfragen      
N 16     Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 17     Ankauf des Grundstückes Braustraße 4 in Zeitz   IV/STR/80/1092/07  
N 18     Verkauf des Flurstückes 64/40 der Flur 23 an der A.-Magd.-Bach-Straße in Zeitz   IV/STR/80/1090/07  
N 19     Erwerb/Zuordnung/Forderungsabgeltung Steinsgraben 19 und Posaer Straße 23 zwischen der Stadt Zeitz und der WBG Zeitz mbH   IV/STR/80/1037/07  
N 20     Verkauf der Flurstücke 118, 120, 121 und 122 der Flur 4 der Gemarkung Göbitz   IV/STR/80/1094/07  
N 21     Verkauf des Flurstückes 188 der Flur 5 von Zeitz, am Forstplatz 25   IV/STR/80/1093/07  
N 22     Verkauf einer Teilfläche am Kastanienplatz, Gemarkung Zeitz, Flur 9, Flurstück 164 anteilig, mit einer Größe von ca. 1.260 m²   IV/STR/80/1099/07  
N 23     Antrag auf Erlass von Forderungen von Herrn Alfred Scheller gemäß Duldungsbescheid vom 04.01.2007 für das Grundstück Herrmannschacht 7 im Gewerbegebiet "Zeitz-West"   IV/STR/80/1119/08  
N 24     Vergabe von Bauleistungen - Franziskanerkloster Zeitz, Instandsetzung Fassaden des Klausurgebäudes / Instandsetzung der Kreuzgangfenster, Steinsgraben 15 in 06712 Zeitz - hier: Naturwerksteinarbeiten an Maßwerkfenstern   IV/STR/63/1114/07  
N 25     Allgemeine Anfragen    
Ö 26  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung      
Ö 27  
Schließung der Sitzung