Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 14.01.09, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift | ||||||
Ö 4 | Information zum Sachstand Nicolaiplatz 9 durch Herrn Matz | ||||||
Ö 5 | Sicherung Brühlcafe, Nicolaiplatz 9, Zeitz | IV/STR/STR/1594/08 | |||||
Ö 6 | Beantwortung der Anfragen im Bauausschuss vom 14. Januar 2009 zu : * Kosten der Absperrmaßnahme Nicolaiplatz 9 * Fristen für Straßensperrungen | IV/STR/63/1642/09 | |||||
Ö 7 | Zustimmungsvorbehalte zu Einzelhandelsvorhaben im Zusammenhang mit den Bebauungsplänen Nr. 16-A und Nr. 49 | IV/STR/61/1673/09 | |||||
Ö 8 | Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB | IV/STR/61/1669/09 | |||||
Ö 9 | Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 16-A der Stadt Zeitz "Ehemalige Artilleriekaserne" | IV/STR/61/1655/09 | |||||
Ö 10 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss mit geänderten Planungszielen für den Bebauungsplan Nr. 49/1 "Sondergebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße / Gleinaer Straße / Theodor-Arnold-Promenade" | IV/STR/61/1656/09 | |||||
Ö 11 | Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Zeitz "Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich-Heine-Straße / Gleinaer Straße / Theodor-Arnold-Promenade" | IV/STR/61/1654/09 | |||||
Ö 12 | Aufhebung des Sperrvermerkes auf der Haushaltsstelle 02.58100.94000 - Bau Schallschutzwand | IV/STR/65/1676/09 | |||||
N 13 | Vergabe von Planungsleistungen für die Baumaßnahme "Ersatzneubau Brücke Kuhndorfer Straße" in Zeitz | IV/STR/65/1648/09 | |||||
Ö 14 | Zinsansprüche des Landes für die Haushaltsjahre 1991 bis 2003 der Förderprogramme Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen ( SAN ) und Städtebaulicher Denkmalschutz (STD) | IV/STR/61/1657/09 | |||||
VORLAGE | |||||||
Der Stadtrat beschließt , dass die Forderungen der Zinsansprüche des Landes Sachsen –Anhalt, die auf Grund nicht fristgemäß eingesetzter Fördermittel in den Förderprogrammen Städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen und Städtebaulicher Denkmalschutz (sog. Strafzinsen) entsprechend der vom Landesverwaltungsamt im Schreiben vom 10. Dezember 2008 ( siehe Anlage) aufgezeigten Methode des revolvierenden Verfahrens eingesetzt werden. D.h. die Höhe der sog. Strafzinsen wird für förderbare Einzelmaßnahmen ohne Einsatz von Fördermitteln, ergänzt um den städtischen Eigenanteil entsprechend dem jeweiligen Förderprogramm, eingesetzt. Die Mittel von insgesamt 478.207,00 € sind in den Haushalten der Jahre 2011 bis 2013 zu veranschlagen und dann dem Sanierungsvermögen zweckgebunden zuzuführen.
Das Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt wird aufgefordert, die beabsichtigte Geltendmachung der Zinsansprüche im Hinblick auf Verjährung nochmals zu prüfen.
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18.02.2009 - Bauausschuss | |||||||
Ö 14 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt , dass die Forderungen der Zinsansprüche des Landes Sachsen –Anhalt, die auf Grund nicht fristgemäß eingesetzter Fördermittel in den Förderprogrammen Städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen und Städtebaulicher Denkmalschutz (sog. Strafzinsen) entsprechend der vom Landesverwaltungsamt im Schreiben vom 10. Dezember 2008 ( siehe Anlage) aufgezeigten Methode des revolvierenden Verfahrens eingesetzt werden. D.h. die Höhe der sog. Strafzinsen wird für förderbare Einzelmaßnahmen ohne Einsatz von Fördermitteln, ergänzt um den städtischen Eigenanteil entsprechend dem jeweiligen Förderprogramm, eingesetzt. Die Mittel von insgesamt 478.207,00 € sind in den Haushalten der Jahre 2011 bis 2013 zu veranschlagen und dann dem Sanierungsvermögen zweckgebunden zuzuführen.
Das Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt wird aufgefordert, die beabsichtigte Geltendmachung der Zinsansprüche im Hinblick auf Verjährung nochmals zu prüfen. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 (namentliche Enthaltung Herr Seidelt) von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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03.03.2009 - Finanzausschuss | |||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt , dass die Forderungen der Zinsansprüche des Landes Sachsen –Anhalt, die auf Grund nicht fristgemäß eingesetzter Fördermittel in den Förderprogrammen Städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen und Städtebaulicher Denkmalschutz (sog. Strafzinsen) entsprechend der vom Landesverwaltungsamt im Schreiben vom 10. Dezember 2008 ( siehe Anlage) aufgezeigten Methode des revolvierenden Verfahrens eingesetzt werden. D.h. die Höhe der sog. Strafzinsen wird für förderbare Einzelmaßnahmen ohne Einsatz von Fördermitteln, ergänzt um den städtischen Eigenanteil entsprechend dem jeweiligen Förderprogramm, eingesetzt. Die Mittel von insgesamt 478.207,00 € sind in den Haushalten der Jahre 2011 bis 2013 zu veranschlagen und dann dem Sanierungsvermögen zweckgebunden zuzuführen.
Das Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt wird aufgefordert, die beabsichtigte Geltendmachung der Zinsansprüche im Hinblick auf Verjährung nochmals zu prüfen.
Herr Schröder: 1. Wie hat sich die Stadt Zeitz zurückgeäußert gegenüber dem Landesverwaltungsamt? 2. Gab es bereits Vorgespräche vor dem 22.01.2009?
Herr Villierts: Die Vorgespräche gab es im Bauausschuss. Im letzten Bauausschuss erfolgte die Abstimmung 5:0:1 mit ergänzenden Anträgen, unter anderem die Aufarbeitung des Vorganges. Des Landesverwaltungsamt wurde fristgemäß geantwortet, die geforderten Beträge wurden haushaltswirksam im Haushaltsplan der Stadt Zeitz. Die volle Höhe allerdings ist fraglich, die Tendenz geht zur Sicherung der Investitionen. Weiterhin erläutert Herr Villiers den Einsatz der Fördermittel und die entstehende Zinszahlung bei Zeitverzug.
Frau Krause kritisiert den Umgang mit Fördermitteln.
Herr Schröder kommt zur Sitzung. Damit sind 7 Stadträte anwesend.
Herr Gierl bittet um die Erarbeitung einer Aufstellung mit Zeitschiene bis zum nächsten Finanzausschuss am 07.04.2009, wo die Abarbeitung der Projekte (Verwendung der Städtebaufördermittel) des vom Stadtrat beschlossenen Kosten-Maßnahme-Planes dargestellt wird. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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05.03.2009 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt , dass die Forderungen der Zinsansprüche des Landes Sachsen –Anhalt, die auf Grund nicht fristgemäß eingesetzter Fördermittel in den Förderprogrammen Städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen und Städtebaulicher Denkmalschutz (sog. Strafzinsen) entsprechend der vom Landesverwaltungsamt im Schreiben vom 10. Dezember 2008 ( siehe Anlage) aufgezeigten Methode des revolvierenden Verfahrens eingesetzt werden. D.h. die Höhe der sog. Strafzinsen wird für förderbare Einzelmaßnahmen ohne Einsatz von Fördermitteln, ergänzt um den städtischen Eigenanteil entsprechend dem jeweiligen Förderprogramm, eingesetzt. Die Mittel von insgesamt 478.207,00 € sind in den Haushalten der Jahre 2011 bis 2013 zu veranschlagen und dann dem Sanierungsvermögen zweckgebunden zuzuführen.
Das Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt wird aufgefordert, die beabsichtigte Geltendmachung der Zinsansprüche im Hinblick auf Verjährung nochmals zu prüfen. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 6 Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 1 |
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12.03.2009 - Stadtrat Zeitz | |||||||
Ö 17 - geändert beschlossen BESCHLUSS: IV/STR/61/1657/09 | |||||||
Der Vorsitzende des Stadtrates stellt den Beschluss mit den 2 Ergänzungsanträgen aus dem Bau- und Hauptausschuss zur Abstimmung, die lauten: 1. Es ist zu prüfen, bei welchen Vorhaben die hier aufgeführten Zinsen entstanden sind und in welcher Zuständigkeit diese aufgelaufen sind. 2. Erstellung einer Übersicht in welcher Situation sich die Stadt Zeitz im Vergleich zu anderen Städten in vergleichbarer Größe befindet.
Beschluss: Beschluss-Nr. IV/STR/61/1657/1203/09: Der Stadtrat beschließt , dass die Forderungen der Zinsansprüche des Landes Sachsen –Anhalt, die auf Grund nicht fristgemäß eingesetzter Fördermittel in den Förderprogrammen Städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen und Städtebaulicher Denkmalschutz (sog. Strafzinsen) entsprechend der vom Landesverwaltungsamt im Schreiben vom 10. Dezember 2008 ( siehe Anlage) aufgezeigten Methode des revolvierenden Verfahrens eingesetzt werden. D.h. die Höhe der sog. Strafzinsen wird für förderbare Einzelmaßnahmen ohne Einsatz von Fördermitteln, ergänzt um den städtischen Eigenanteil entsprechend dem jeweiligen Förderprogramm, eingesetzt. Die Mittel von insgesamt 478.207,00 € sind in den Haushalten der Jahre 2011 bis 2013 zu veranschlagen und dann dem Sanierungsvermögen zweckgebunden zuzuführen.
Das Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt wird aufgefordert, die beabsichtigte Geltendmachung der Zinsansprüche im Hinblick auf Verjährung nochmals zu prüfen.
1. Es ist zu prüfen, bei welchen Vorhaben die hier aufgeführten Zinsen entstanden sind und in welcher Zuständigkeit diese aufgelaufen sind. 2. Erstellung einer Übersicht in welcher Situation sich die Stadt Zeitz im Vergleich zu anderen Städten in vergleichbarer Größe befindet.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41 davon anwesend: 36 Ja-Stimmen: 29 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 7 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
Herr Sträßner schließt die 39. Sitzung des Stadtrates, da die laut Geschäftsordnung § 16 Abs. 2 vorgeschriebene Zeit 21.25 Uhr erreicht ist.
Sträßner Krämer Vorsitzender des Stadtrates Zeitz Protokoll
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Ö 15 | Förderprogramme Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen ( SAN ) und Städtebaulicher Denkmalschutz (STD)- Änderung des Bewilligungsrahmens des Programmjahres 2007 und der Anträge für das Programmjahr 2009 | IV/STR/61/1666/09 | |||||
Ö 16 | Sicherung der Wasserrechte am Mühlgraben | IV/STR/STR/1670/09 | |||||
Ö 17 | Ersatzneubau Brücke Kuhndorfer Straße - Vorgriff auf den noch nicht genehmigten Haushalt 2009 der Stadt Zeitz | IV/STR/65/1649/09 | |||||
Ö 18 | Mündliche Information zur Gestaltung nach Abbruch Schützenstraße 9 | ||||||
Ö 19 | Allgemeine Anfragen | ||||||
N 20 | Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung | ||||||
N 21 | Funktionsgebäude des 1. FC Zeitz e.V. im Ernst-Thälmann-Stadion | IV/STR/40/1660/09 | |||||
N 22 | Allgemeine Anfragen | ||||||
Ö 23 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung | ||||||
Ö 24 | Schließung der Sitzung | ||||||