Tagesordnung - Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses vom 24. 11. 2009 | ||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||
Ö 6 | Wahl des Stellvertreters des Ausschussvorsitzenden im Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss | ||||||
Ö 7 | Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2010 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen | V/STR/20/0158/09 | |||||
Ö 8 | Fortschreibung Haushaltskonsolidierungskonzept 2005 für den Zeitraum 2010 - 2012 | V/STR/20/0157/09 | |||||
Ö 9 | Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Ortschaften der Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2010 | V/STR/20/0148/09 | |||||
Ö 10 | 4. Änderungssatzung über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz (Straßenreinigungsgebührensatzung) ausgearbeitet von: Fachbereich Recht- und Ordnungswesen | V/STR/32/0068/09 | |||||
Ö 11 | Selbstverpflichtungserklärung des Stadtrates Zeitz zur Korruptionsbekämpfung (Ehrenkodex) - ausgearbeitet von: Oberbürgermeister und Antikorruptionsbeauftragter | V/STR/14/0136/09 | |||||
Ö 12 | Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Oberbürgermeister | V/STR/OB/0154/09 | |||||
Ö 13 | Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN) und "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel der Programmjahre 2005 bis 2009 in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 ausgearbeitet vom: Fachbereich Baurecht, SG Stadtsanierung | V/STR/63/0155/09 | |||||
VORLAGE | |||||||
Der Stadtrat beschließt im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel der Programmjahre 2005 bis 2009 die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen der Haushaltsjahre 2010 und 2011 in den Städtebauförderprogrammen „Stadtsanierung“ (SAN) und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD).
Für die bewilligten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushalt / Finanzplan einzustellen.
Entsprechend dem Gebot der zügigen Umsetzung sowie der Durchführung von Aufgaben aus dem Sanierungsrecht gemäß BauGB im übertragenen Wirkungskreis sind die Mittel sofort, auch während der vorläufigen Haushaltsführung, freigegeben.
Über wesentliche Änderungen der Maßnahmen und Kostenansätze in den Maßnahmekosten-Plänen, Stand 14.12.2009, ist der Hauptausschuss zu informieren. |
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13.01.2010 - Bauausschuss | |||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel der Programmjahre 2005 bis 2009 die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen der Haushaltsjahre 2010 und 2011 in den Städtebauförderprogrammen „Stadtsanierung“ (SAN) und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD).
Für die bewilligten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushalt / Finanzplan einzustellen.
Entsprechend dem Gebot der zügigen Umsetzung sowie der Durchführung von Aufgaben aus dem Sanierungsrecht gemäß BauGB im übertragenen Wirkungskreis sind die Mittel sofort, auch während der vorläufigen Haushaltsführung, freigegeben.
Über wesentliche Änderungen der Maßnahmen und Kostenansätze in den Maßnahmekosten-Plänen, Stand 14.12.2009, ist der Hauptausschuss zu informieren.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 2 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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19.01.2010 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | |||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||
Nach eingehender Diskussion stellt Herr Richter den Antrag zur Geschäftsordnung auf Abbruch der Debatte.
Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Richter : Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
Beschluss: Der Stadtrat beschließt im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel der Programmjahre 2005 bis 2009 die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen der Haushaltsjahre 2010 und 2011 in den Städtebauförderprogrammen „Stadtsanierung“ (SAN) und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD).
Für die bewilligten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushalt / Finanzplan einzustellen.
Entsprechend dem Gebot der zügigen Umsetzung sowie der Durchführung von Aufgaben aus dem Sanierungsrecht gemäß BauGB im übertragenen Wirkungskreis sind die Mittel sofort, auch während der vorläufigen Haushaltsführung, freigegeben.
Über wesentliche Änderungen der Maßnahmen und Kostenansätze in den Maßnahmekosten-Plänen, Stand 14.12.2009, ist der Hauptausschuss zu informieren.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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28.01.2010 - Stadtrat Zeitz | |||||||
Ö 21 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/63/0155/09 | |||||||
Wird neu TOP 18.
Herr Hörig (Vorsitzender der Fraktion WIR – Unabhängige/KPD): Wortbeitrag zu Protokoll: Herr Hörig bringt sein Unverständnis zum Ausdruck und sagt: „Während wir über Konsolidierung sprechen, während wir über Haushaltsmittel sprechen, werden hier Millionen durch das Fenster geschmissen.“
Während einer längeren Diskussion wird dem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Dr. Müller auf Abbruch der Debatte bei 33 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen zugestimmt.
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/63/0155/2801/10: Der Stadtrat beschließt im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel der Programmjahre 2005 bis 2009 die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen der Haushaltsjahre 2010 und 2011 in den Städtebauförderprogrammen „Stadtsanierung“ (SAN) und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD).
Für die bewilligten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushalt / Finanzplan einzustellen.
Entsprechend dem Gebot der zügigen Umsetzung sowie der Durchführung von Aufgaben aus dem Sanierungsrecht gemäß BauGB im übertragenen Wirkungskreis sind die Mittel sofort, auch während der vorläufigen Haushaltsführung, freigegeben.
Über wesentliche Änderungen der Maßnahmen und Kostenansätze in den Maßnahmekosten-Plänen, Stand 14.12.2009, ist der Hauptausschuss zu informieren.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41 davon anwesend: 37 Ja-Stimmen: 32 Nein-Stimmen: 3 Stimmenthaltungen: 2 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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Ö 14 | Bericht der Kassenaufsicht über die durchgeführten örtlichen Prüfungen der Stadtkasse im Haushaltsjahr 2009 | V/STR/20/0156/09 | |||||
Ö 15 | Bericht zur unvermuteten Kassenprüfung der Stadt Zeitz am 29.10.2009 und Stellungnahme der Verwaltung ausgearbeitet von: Rechnungsprüfungsamt | V/STR/14/0151/09 | |||||
Ö 16 | mündliche Information zu Doppik | ||||||
Ö 17 | Allgemeine Anfragen | ||||||
N 18 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||
N 19 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses vom 24. 11. 2009 | ||||||
N 20 | Allgemeine Anfragen | ||||||
N 21 | Schließung der Sitzung | ||||||