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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 19.01.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 15.12.2011  
HAU1/0022/11  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses      
Ö 6  
3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte  
Enthält Anlagen
V/STR/10/0685/11  
Ö 7  
Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Stadt Zeitz Ortsteil Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0657/11  
Ö 8  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz - Gewerbegebiet Leipziger Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0674/11  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit,

  der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung

  gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes-Nr. 9 der Stadt Zeitz

  „Gewerbegebiet Leipziger Straße“ wurde geprüft und bewertet.

  Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.

 

- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September

  2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 22. Juli 2011

  (BGBL. I S. 1509) wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz –

  Gewerbegebiet Leipziger Straße – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text

  (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

- Die Begründung einschließlich Umweltbericht der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9  

  wird gebilligt.

 

- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und

  Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

  und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

   
    11.01.2012 - Bauausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit,

  der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung

  gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes-Nr. 9 der Stadt Zeitz

  „Gewerbegebiet Leipziger Straße“ wurde geprüft und bewertet.

  Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.

 

- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September

  2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 22. Juli 2011

  (BGBL. I S. 1509) wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz –

  Gewerbegebiet Leipziger Straße – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text

  (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

- Die Begründung einschließlich Umweltbericht der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9  

  wird gebilligt.

 

- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und

  Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

  und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    19.01.2012 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit,

  der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung

  gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes-Nr. 9 der Stadt Zeitz

  „Gewerbegebiet Leipziger Straße“ wurde geprüft und bewertet.

  Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.

 

- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September

  2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 22. Juli 2011

  (BGBL. I S. 1509) wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz –

  Gewerbegebiet Leipziger Straße – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text

  (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

- Die Begründung einschließlich Umweltbericht der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9  

  wird gebilligt.

 

- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und

  Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

  und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    26.01.2012 - Stadtrat Zeitz
    Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0674/11   
    Veränderung der Anwesenheit:

 

Veränderung der Anwesenheit:

Herr Gentsch kommt hinzu, ab 17.25 Uhr sind 39 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Herr Immisch, Fachbereichsleiter Technisches Zeitz, gibt folgende Information:

Der Grünordnungsplan ist mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 außer Kraft getreten. An seine Stelle ist der Umweltbericht gerückt. Alle übernehmenswerten Punkte aus dem Grünordnungsplan sind im Umweltbericht enthalten. Alles was nicht darin steht ist weggefallen, so auch die Dachbegrünung.

 

Ergänzend verfügt der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, eine Überarbeitung für folgende gleichartige Vorlagen und Planungen:

Die Verwaltung wird den Mustertext des Grünordnungsplanes grundsätzlich überarbeiten, da dieser nicht mehr zeitgemäß ist. Gleiches gilt für die Textfassung der Beschlussvorlagen selbst.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0674/2601/12:

Der Stadtrat beschließt:

 

- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit,

  der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung

  gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes-Nr. 9 der Stadt Zeitz

  „Gewerbegebiet Leipziger Straße“ wurde geprüft und bewertet.

  Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.

 

- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September

  2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 22. Juli 2011

  (BGBL. I S. 1509) wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz –

  Gewerbegebiet Leipziger Straße – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text

  (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

- Die Begründung einschließlich Umweltbericht der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9  

  wird gebilligt.

 

- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und

  Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

  und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

39

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 9  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0683/11  
Ö 10  
Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadtwerke Zeitz GmbH für das Konzessionsgebiet "Geußnitz-Würchwitz" ausgearbeitet durch: Fachbereich Finanzen, Beteiligungsmanagement  
Enthält Anlagen
V/STR/20/0696/12  
Ö 11  
Allgemeine Anfragen      
N 12     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 13     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 15.12.2011    
N 14     Grundstücksangelegenheiten   V/STR/OB/0647/11  
N 15     Widerspruchsangelegenheit ausgearbeitet: Sachgebiet Haushalt und Steuern   V/STR/20/0698/12  
N 16     Vergabe von Planungsleistungen zum Einbau eines Fahrstuhls im Museum Schloss Moritzburg Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Hochbau   V/STR/65/0693/12  
N 17     Allgemeine Anfragen    
N 18     Schließung der Sitzung