Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 15.12.2011 | HAU1/0022/11 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||||||||||||
Ö 6 | 3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte | V/STR/10/0685/11 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Stadt Zeitz Ortsteil Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0657/11 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz - Gewerbegebiet Leipziger Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0674/11 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0683/11 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
- Die Verfahrensvermerke der Vorlage (Anlage 1) werden beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage (Anlage 2) zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 34 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art.4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S.2585) wird die Satzung für den Bereich der Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich dieser Satzung ist in der beiliegenden Karte (Anlage 3) dargestellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen. |
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11.01.2012 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Die Verfahrensvermerke der Vorlage (Anlage 1) werden beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage (Anlage 2) zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 34 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art.4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S.2585) wird die Satzung für den Bereich der Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich dieser Satzung ist in der beiliegenden Karte (Anlage 3) dargestellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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19.01.2012 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
- Die Verfahrensvermerke der Vorlage (Anlage 1) werden beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage (Anlage 2) zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 34 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art.4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S.2585) wird die Satzung für den Bereich der Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich dieser Satzung ist in der beiliegenden Karte (Anlage 3) dargestellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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26.01.2012 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0683/11 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/0683/2601/12: Der Stadtrat beschließt:
- Die Verfahrensvermerke der Vorlage (Anlage 1) werden beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage (Anlage 2) zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 34 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art.4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S.2585) wird die Satzung für den Bereich der Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich dieser Satzung ist in der beiliegenden Karte (Anlage 3) dargestellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 10 | Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadtwerke Zeitz GmbH für das Konzessionsgebiet "Geußnitz-Würchwitz" ausgearbeitet durch: Fachbereich Finanzen, Beteiligungsmanagement | V/STR/20/0696/12 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 12 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 13 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 15.12.2011 | ||||||||||||||||||
N 14 | Grundstücksangelegenheiten | V/STR/OB/0647/11 | |||||||||||||||||
N 15 | Widerspruchsangelegenheit ausgearbeitet: Sachgebiet Haushalt und Steuern | V/STR/20/0698/12 | |||||||||||||||||
N 16 | Vergabe von Planungsleistungen zum Einbau eines Fahrstuhls im Museum Schloss Moritzburg Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Hochbau | V/STR/65/0693/12 | |||||||||||||||||
N 17 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 18 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||