Der Ausschreibungstext liegt vor.
Der Oberbürgermeister, Herr Thieme, gibt Ausführungen:
Der Oberbürgermeister verweist darauf, die Hauptsatzung sieht im § 14 zwingend einen Beigeordneten vor und sei ebenso zwingend auszuschreiben. Der Stadtrat verständige sich lediglich mit dem Oberbürgermeister über die Wahl. Weiterhin betont der Oberbürgermeister, dass ihm die jetzige Konstellation nach seinen bisherigen Erfahrungen mit Herrn Otto als Jurist sowie Leiter des Rechtsamtes sehr gut gefalle und er halte die Konstruktion für sinnvoll.
In einer längeren Diskussion werden Standpunkte und Meinungen dargelegt.
Frau Eschner, SPD-Fraktion, stellt folgenden Antrag:
Im 4. Absatz ist in der 2. Zeile hinter oder …ein abgeschlossenes Universitätsstudium…… einzufügen.
Abstimmung der Antragstellung:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 35 |
Ja-Stimmen: | 35 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß | |
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
Beschluss mit der Einfügung im § 4:
Beschluss-Nr. VI/STR/10/0367/1606/16:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt, die Stelle des Beigeordneten auszuschreiben.