Tagesordnung - Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Strukturwandelausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 05.09.2024 | HAU/0004/24 | |||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 5 | Informationen aus dem Fachbereich | ||||||
Ö 6 | Anfragen / Informationen | ||||||
Ö 7 | Berufung Stadtwehrleiter und gleichzeitige Abberufung Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz | VIII/STR/32/0080/24 | |||||
Ö 8 | Genehmigung der Annahme von Sponsoring gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VIII/STR/40/0071/24 | |||||
Ö 9 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) | VIII/STR/65/0050/24 | |||||
Ö 10 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 107 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik Solarpark Sprossen“ der Stadt Zeitz | VIII/STR/65/0061/24 | |||||
Ö 11 | Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 107 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik Solarpark Sprossen“ der Stadt Zeitz | VIII/STR/65/0062/24 | |||||
VORLAGE | |||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 107 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik Solarpark Sprossen“ zu ändern.
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB ist einzuleiten.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan (Anlage 2), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Das Verfahren ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Die Öffentlichkeit ist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten. Die Planungsunterlagen sind vier Wochen bereit zu halten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Ö 12 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 106 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik an der Kiesgrube Lindenberg“ der Stadt Zeitz | VIII/STR/65/0064/24 | |||||
Ö 13 | Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans als Parallelverfahren im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 106 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik an der Kiesgrube Lindenberg“ der Stadt Zeitz | VIII/STR/65/0065/24 | |||||
Ö 14 | Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur kommunalen Zusammenarbeit der Rechnungsprüfungsämter der Städte Merseburg, Weißenfels, Naumburg und Zeitz | VIII/STR/OB/0069/24 | |||||
N 15 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||
N 16 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 05.09.2024 | ||||||
N 17 | Informationen aus dem Fachbereich | ||||||
N 18 | Anfragen / Informationen | ||||||
N 19 | Grundstücksangelegenheit | VIII/STR/65/0028/24 | |||||
N 20 | Grundstücksangelegenheit | VIII/STR/65/0073/24 | |||||
N 21 | Grundstücksangelegenheit | VIII/STR/65/0074/24 | |||||
N 22 | Vergabe des Zeitzer Weihnachtsmarkt 2025 an einen Dritten | VIII/STR/BM/0078/24 | |||||
N 23 | Personalangelegenheit | VIII/STR/BM/0079/24 | |||||
N 24 | Personalangelegenheit | VIII/STR/102/0075/24 | |||||
Ö 25 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||
Ö 26 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||
Ö 27 | Schließung der Sitzung | ||||||