Tagesordnung - 47. Sitzung des Stadtrates Zeitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 06.03.2014 | STR/0016/14 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
Ö 9 | Beteiligungsbericht 2014 | V/STR/OB/1171/14 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz | V/STR/75/1165/14 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2012, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2012 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:
1 Feststellung des Jahresabschlusses 2012
1.1 Bilanzsumme 49.708.112,35 EUR
1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 46.535.895,76 EUR - das Umlaufvermögen 3.170.433,32 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten 1.783,27 EUR
1.1.2 Davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 4.276.319,00 EUR - die Sonderposten 9.568.453,00 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse 8.974.889,02 EUR - die Rückstellungen 1.010.749,47 EUR - die Verbindlichkeiten 23.490.951,36 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten 2.386.749,60 EUR
1.2 Jahresgewinn 279.405,95 EUR
1.2.1 Summe der Erträge 6.129.082,84 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 5.849.676,89 EUR
2 Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2012 Entlastung erteilt.
3 Verwendung des Jahresgewinns - zur Einstellung in Rücklagen 232.000,00 EUR - auf neue Rechnung vorzutragen 47.405,95 EUR
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25.03.2014 - Betriebsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2012, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2012 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:
1 Feststellung des Jahresabschlusses 2012
1.1 Bilanzsumme 49.708.112,35 EUR
1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 46.535.895,76 EUR - das Umlaufvermögen 3.170.433,32 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten 1.783,27 EUR
1.1.2 Davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 4.276.319,00 EUR - die Sonderposten 9.568.453,00 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse 8.974.889,02 EUR - die Rückstellungen 1.010.749,47 EUR - die Verbindlichkeiten 23.490.951,36 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten 2.386.749,60 EUR
1.2 Jahresgewinn 279.405,95 EUR
1.2.1 Summe der Erträge 6.129.082,84 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 5.849.676,89 EUR
2 Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2012 Entlastung erteilt.
3 Verwendung des Jahresgewinns - zur Einstellung in Rücklagen 232.000,00 EUR - auf neue Rechnung vorzutragen 47.405,95 EUR
Abstimmungsergebnis:
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10.04.2014 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/75/1165/14 | |||||||||||||||||||
Gemäß § 31 GO LSA nimmt Frau Györi nicht an der Beratung und Abstimmung teil und verlässt den Sitzungsbereich.
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/75/1165/1004/14: Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2012, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2012 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:
1 Feststellung des Jahresabschlusses 2012
1.1 Bilanzsumme 49.708.112,35 EUR
1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 46.535.895,76 EUR - das Umlaufvermögen 3.170.433,32 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten 1.783,27 EUR
1.1.2 Davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 4.276.319,00 EUR - die Sonderposten 9.568.453,00 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse 8.974.889,02 EUR - die Rückstellungen 1.010.749,47 EUR - die Verbindlichkeiten 23.490.951,36 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten 2.386.749,60 EUR
1.2 Jahresgewinn 279.405,95 EUR
1.2.1 Summe der Erträge 6.129.082,84 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 5.849.676,89 EUR
2 Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2012 Entlastung erteilt.
3 Verwendung des Jahresgewinns - zur Einstellung in Rücklagen 232.000,00 EUR - auf neue Rechnung vorzutragen 47.405,95 EUR
Abstimmungsergebnis:
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Ö 11 | Vermögensaufteilung des aufgelösten Planungsverbandes Zeitz und umgebende Gemeinden | V/STR/65/1160/14 | |||||||||||||||||
Ö 12 | 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009 | V/STR/10/1166/14 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spiel- und Ballspielplätze sowie Skateranlagen in der Stadt Zeitz | V/STR/65/1145/14 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung | V/STR/65/1150/14 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz "Industriegebiet am Herrmannschacht" | V/STR/65/1138/14 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 70 der Stadt Zeitz "Erweiterung Grünfläche am Kalktor" | V/STR/65/1159/14 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Einbindung des ehemaligen Theatergebäudes untere August-Bebel-Straße in den Goethepark | V/STR/STR/1158/14 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 19 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 20 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 06.03.2014 | ||||||||||||||||||
N 20.1 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 29.01.2014 | ||||||||||||||||||
N 20.2 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 13.02.2014 | ||||||||||||||||||
N 21 | Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 22 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 23 | Verkauf einer Eigentumswohnung | V/STR/65/1168/14 | |||||||||||||||||
N 24 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 25 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||