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Tagesordnung - 49. Sitzung des Stadtrates Zeitz  

Bezeichnung: 49. Sitzung des Stadtrates Zeitz
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 28.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 06.02.2019  
STR/0053/19  
Ö 5  
Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse      
Ö 8  
Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters      
Ö 9  
Berufung Ortswehrleiter  
VI/STR/32/0893/19  
Ö 10  
Berufung Ortswehrleiter  
VI/STR/32/0936/19  
Ö 11  
Berufung der Stadtwahlleiterin  
VI/STR/SWL/0909/19  
Ö 12  
Schiedsstelle  
VI/STR/10/0938/19  
Ö 13  
Bekanntgabe der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur Umschuldung eines Kommunaldarlehens in Höhe von 2.541.559,23 €  
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0926/19  
Ö 14  
Aufhebung Sperrvermerk für Auszahlungen im Finanzhaushalt  
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0920/19  
Ö 15  
Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft Sekundarschulen der Stadt Zeitz an den Burgenlandkreis
VI/STR/40/0905/19  
    VORLAGE
   
  1. Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den BLK.
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Verhandlungen mit dem BLK aufzunehmen und dem Stadtrat die Vereinbarung zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.


In dieser Vereinbarung sind mindestens folgende Kriterien zu regeln:

  • Verkauf des Grundstückes und der Gebäude der Sekundarschule Am Schwanenteich,
  • Vorlage eines Mietvertrages zur Nutzung des Gebäudeteils der Sekundarschule III einschließlich der Regelung der anteiligen Kostenübernahme durch den BLK und der Gewährleistung der Turnhallen- bzw. Sportanlagennutzung lt. abgestimmtem Belegungsplan
  • Übernahme der Schulsachbearbeiter und Hausmeister der Sekundarschulen durch den BLK,
  • Erklärung des BLK, dass keine Schüler aus der Stadt Zeitz dem Schulbezirk einer Sekundarschule außerhalb der Stadt Zeitz zugeordnet werden, solange die Mindestschülerzahlen nach § 22 Abs. 2a SchulG LSA zwei Sekundarschulstandorte im Gebiet der Stadt Zeitz rechtfertigen.
     
  1. Folgende Stellungnahmen sind im Vorfeld der Beschlussfassung des Stadtrates einzuholen:
  • Anhörung des Stadtschülerrates gem. § 52 SchulG LSA
  • Anhörung des Stadtelternrates gem. § 62 SchulG LSA
  • Mitbestimmungsrecht des Personalrates gem. § 67 PersVG LSA
   
    11.03.2019 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Für die Fraktion Die Linke. stellt Frau Reinhardt folgenden geänderten Beschlussantrag,      der in der weiteren Beratungsfolge zu beachten ist:

 

Beschluss:

 

1)      Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den BLK zu den nachfolgenden Bedingungen, welche in eine Vereinbarung mit dem BLK münden.

 

In dieser Vereinbarung ist mindestens Folgendes zu regeln:

 

  • Verkauf des Grundstücks und der Gebäude der Sekundarschule am Schwanenteich;
  • Verkauf des Grundstücks und der Gebäude der Sekundarschule III und der Grundschule Schillerstraße,
  • Vorlage eines Mietvertrages mit der Stadt Zeitz zur Nutzung der Grundschule Schillerstraße;
  • Übernahme der Schulsachbearbeiter und Hausmeister der Sekundarschulen durch den BLK unter Gewährleistung der Gruppierungen / Stufungen zum Zeitpunkt der Übertragung;
  • Erklärung des BLK, dass keine Schüler aus der Stadt Zeitz dem Schulbezirk einer Sekundarschule außerhalb der Stadt Zeitz zugeordnet werden, solange die Mindestschülerzahlen nach § 22 Abs. 2a SchulG LSA zwei Schulstandorte im Gebiet der Stadt Zeitz rechtfertigen.

 

2)      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Verhandlungen mit dem BLK aufzunehmen und dem Stadtrat die Vereinbarung zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3)      Folgende Stellungnahmen sind im Vorfeld der Beschlussfassung des Stadtrates einzuholen:

 

  • Anhörung des Stadtschülerrates
  • Anhörung des Stadtelternrates
  • Mitbestimmung des Personalrates

 

In der Begründung der Beschlussvorlage der Verwaltung sind die Punkte 3. Stadtent-wicklung und 4. Bildungscampus zu streichen.

Hierzu wird Folgendes weiter ausgeführt:

 

Der Schulträgerwechsel kann nicht Bedingung für die Etablierung eines Bildungscampus in der Stadt Zeitz sein. Gleichwohl wird ein solcher Campus durchaus sehr befürwortet.

 

Der Schulstandort Schillerstraße ist in seiner 120jährigen Schultradition und jetzigen Struktur zu erhalten; eine Herausnahme der Sekundarschule III und Verlegung nach Zeitz-Ost würde eine Zerstörung von gewachsenen Strukturen im Stadtgebiet / sozialen Umfeld bedeuten.

 

Der Verbleib der Sekundarschule III in der Schillerstraße soll zudem

 

  • einen vermeintlichen Sanierungsstau mittel- und langfristig in der Schillerstraße verhindern und die Förderwürdigkeit des Standortes mittel- und langfristig erhalten:
  • lange Schulwege und dadurch mehr Bustransporte vermeiden,
  • das gewachsene soziale Mikromilieu im Stadtbezirk erhalten!

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    21.03.2019 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Geänderter Beschluss:

 

1)      Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den BLK zu den nachfolgenden Bedingungen, welche in eine Vereinbarung mit dem BLK münden.

 

In dieser Vereinbarung ist mindestens Folgendes zu regeln:

 

  • Verkauf des Grundstücks und der Gebäude der Sekundarschule am Schwanenteich;
  • Verkauf des Grundstücks und der Gebäude der Sekundarschule III und der Grundschule Schillerstraße,
  • Vorlage eines Mietvertrages mit der Stadt Zeitz zur Nutzung der Grundschule Schillerstraße;
  • Übernahme der Schulsachbearbeiter und Hausmeister der Sekundarschulen durch den BLK unter Gewährleistung der Gruppierungen / Stufungen zum Zeitpunkt der Übertragung;
  • Erklärung des BLK, dass keine Schüler aus der Stadt Zeitz dem Schulbezirk einer Sekundarschule außerhalb der Stadt Zeitz zugeordnet werden, solange die Mindestschülerzahlen nach § 22 Abs. 2a SchulG LSA zwei Schulstandorte im Gebiet der Stadt Zeitz rechtfertigen.

 

2)      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Verhandlungen mit dem BLK aufzunehmen und dem Stadtrat die Vereinbarung zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3)      Folgende Stellungnahmen sind im Vorfeld der Beschlussfassung des Stadtrates einzuholen:

 

  • Anhörung des Stadtschülerrates
  • Anhörung des Stadtelternrates
  • Mitbestimmung des Personalrates

 

In der Begründung der Beschlussvorlage der Verwaltung sind die Punkte 3. Stadtentwicklung und 4. Bildungscampus zu streichen.

Hierzu wird Folgendes weiter ausgeführt:

 

Der Schulträgerwechsel kann nicht Bedingung für die Etablierung eines Bildungscampus in der Stadt Zeitz sein. Gleichwohl wird ein solcher Campus durchaus sehr befürwortet.

 

Der Schulstandort Schillerstraße, ist in seiner 120jährigen Schultradition und jetzigen Struktur zu erhalten; eine Herausnahme der Sekundarschule III und Verlegung nach Zeitz-Ost würde eine Zerstörung von gewachsenen Strukturen im Stadtgebiet / sozialen Umfeld bedeuten.

 

Der Verbleib der Sekundarschule III in der Schillerstraße soll zudem

 

  • einen vermeintlichen Sanierungsstau mittel- und langfristig in der Schillerstraße verhindern und die Förderwürdigkeit des Standortes mittel- und langfristig erhalten:
  • lange Schulwege und dadurch mehr Bustransporte vermeiden,
  • das gewachsene soziale Mikromilieu im Stadtbezirk erhalten!
  •  

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    28.03.2019 - Stadtrat Zeitz
    Ö 15 - geändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/40/0905/19   
   

Geänderter Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/40/0905/2803/19:

  1. Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den BLK.

 

Der Grundsatzbeschluss entfaltet seine Wirkung ausschließlich im Zusammenhang mit einer beidseitigen auszuverhandelnden Vereinbarung.

 

In dieser Vereinbarung ist aus Sicht der Stadt Zeitz mindestens Folgendes zu regeln:

 

  • Verkauf des Grundstücks und der Gebäude der Sekundarschule am Schwanenteich;
  • Verkauf des Grundstücks und der Gebäude der Sekundarschule III und der Grundschule Schillerstraße,
  • Vorlage eines Mietvertrages mit der Stadt Zeitz zur Nutzung der Grundschule Schillerstraße;
  • Übernahme der Schulsachbearbeiter und Hausmeister der Sekundarschulen durch den BLK unter Gewährleistung der Gruppierungen / Stufungen zum Zeitpunkt der Übertragung;
  • Erklärung des BLK, dass keine Schüler aus der Stadt Zeitz dem Schulbezirk einer Sekundarschule außerhalb der Stadt Zeitz zugeordnet werden, solange die Mindestschülerzahlen nach § 22 Abs. 2a SchulG LSA zwei Schulstandorte im Gebiet der Stadt Zeitz rechtfertigen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Verhandlungen mit dem BLK aufzunehmen und dem Stadtrat die Vereinbarung zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
     
  2. Folgende Stellungnahmen sind im Vorfeld der Beschlussfassung des Stadtrates einzuholen:
  • Anhörung des Stadtschülerrates gem. § 52 SchulG LSA
  • Anhörung des Stadtelternrates gem. § 62 SchulG LSA
  • Mitbestimmungsrecht des Personalrates gem. § 67 PersVG LSA

 

Ebenfalls sind in der Begründung der Beschlussvorlage der Verwaltung die Punkte 3. Stadtentwicklung und 4. Bildungscampus zu streichen.

 

Hierzu wird Folgendes weiter ausgeführt:

Der Schulträgerwechsel kann nicht Bedingung für die Etablierung eines Bildungscampus in der Stadt Zeitz sein. Gleichwohl wird ein solcher Campus durchaus sehr befürwortet.

 

Der Schulstandort Schillerstraße ist in seiner 120jährigen Schultradition und jetzigen Struktur zu erhalten; eine Herausnahme der Sekundarschule III und Verlegung nach Zeitz-Ost würde eine Zerstörung von gewachsenen Strukturen im Stadtgebiet / sozialen Umfeld bedeuten.

 

Der Verbleib der Sekundarschule III in der Schillerstraße soll zudem

 

  • einen vermeintlichen Sanierungsstau mittel- und langfristig in der Schillerstraße verhindern und die Förderwürdigkeit des Standortes mittel- und langfristig erhalten:
  • lange Schulwege und dadurch mehr Bustransporte vermeiden,
  • das gewachsene soziale Mikromilieu im Stadtbezirk erhalten!

Abstimmungsergebnis geänderter Beschluss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

32

Ja-Stimmen:

30

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 16  
Prioritätenliste zur Richtlinie Schulinfrastruktur  
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0918/19  
Ö 17  
Aufstellung eines Gedenksteines im Ernst-Thälmann-Stadion Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0910/19  
Ö 18  
Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Ortsteilzentren" (ASO), Stand 13.02.2019  
Enthält Anlagen
VI/STR/63/0913/19  
Ö 19  
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straßen: Silberberg, Frauenleite, Burgstraße, Tannenberg, Schmöllnsche Straße, Naundorfer Straße, Am Ochsenberg, Ronneburger Straße, Jägerstraße, Pfalzstraße, Kirchplatz und Barbarossastraße im Ortsteil Kayna  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0880/18  
Ö 20  
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Goethe- / Weidauer Straße im Ortsteil Luckenau  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0881/18  
Ö 21  
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Thälmannstraße im Ortsteil Luckenau  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0882/18  
Ö 22  
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 83 „Industriegebiet Zeitzer Guss“  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0932/19  
Ö 23  
2. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr Zeitz -  
Enthält Anlagen
VI/STR/32/0891/19  
Ö 24  
Verbrennungsverbot
VI/STR/32/0898/19  
Ö 25  
Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen die Entscheidung des Stadtrates vom 06.02.2019 - VI/STR/75/0894/19 - die "Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungssatzung der Stadt Zeitz - Schmutzwasserbeitragssatzung" abzulehnen  
VI/STR/BM/0917/19  
Ö 26  
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Zeitz - Schmutzwasserbeitragssatzung  
Enthält Anlagen
VI/STR/75/0894/19  
Ö 27  
Einrichtung eines Beirates zum Haupt- und Wirtschaftsausschuss  
VI/STR/STR/0911/19  
Ö 28  
Bereitstellung finanzieller Mittel für den Förderverein Elsterfloßgraben e.V.  
VI/STR/STR/0914/19  
Ö 29  
Maßnahmen zur Sicherung von Gebäudeteilen der Brikettfabrik "Herrmannschacht"  
VI/STR/STR/0912/19  
Ö 30  
Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters      
N 31     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 32     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 06.02.2019    
N 33     Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters    
N 34     Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters    
N 35     Beschluss des 1. Nachtrages zum Konzessionsvertrag vom 13.10.2000 / 20.10.2000 zwischen der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH und der Stadt Zeitz, für die Ortschaft Kayna   VI/STR/OB/0870/18  
N 36     Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters    
N 37     Schließung der Sitzung