Tagesordnung - 49. Sitzung des Stadtrates Zeitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 06.02.2019 | STR/0053/19 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
Ö 9 | Berufung Ortswehrleiter | VI/STR/32/0893/19 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Berufung Ortswehrleiter | VI/STR/32/0936/19 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Berufung der Stadtwahlleiterin | VI/STR/SWL/0909/19 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Schiedsstelle | VI/STR/10/0938/19 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Bekanntgabe der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur Umschuldung eines Kommunaldarlehens in Höhe von 2.541.559,23 € | VI/STR/40/0926/19 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Aufhebung Sperrvermerk für Auszahlungen im Finanzhaushalt | VI/STR/40/0920/19 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft Sekundarschulen der Stadt Zeitz an den Burgenlandkreis | VI/STR/40/0905/19 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
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11.03.2019 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | |||||||||||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Für die Fraktion Die Linke. stellt Frau Reinhardt folgenden geänderten Beschlussantrag, der in der weiteren Beratungsfolge zu beachten ist:
Beschluss:
1) Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den BLK zu den nachfolgenden Bedingungen, welche in eine Vereinbarung mit dem BLK münden.
In dieser Vereinbarung ist mindestens Folgendes zu regeln:
2) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Verhandlungen mit dem BLK aufzunehmen und dem Stadtrat die Vereinbarung zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
3) Folgende Stellungnahmen sind im Vorfeld der Beschlussfassung des Stadtrates einzuholen:
In der Begründung der Beschlussvorlage der Verwaltung sind die Punkte 3. Stadtent-wicklung und 4. Bildungscampus zu streichen. Hierzu wird Folgendes weiter ausgeführt:
Der Schulträgerwechsel kann nicht Bedingung für die Etablierung eines Bildungscampus in der Stadt Zeitz sein. Gleichwohl wird ein solcher Campus durchaus sehr befürwortet.
Der Schulstandort Schillerstraße ist in seiner 120jährigen Schultradition und jetzigen Struktur zu erhalten; eine Herausnahme der Sekundarschule III und Verlegung nach Zeitz-Ost würde eine Zerstörung von gewachsenen Strukturen im Stadtgebiet / sozialen Umfeld bedeuten.
Der Verbleib der Sekundarschule III in der Schillerstraße soll zudem
Abstimmungsergebnis:
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21.03.2019 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Geänderter Beschluss:
1) Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den BLK zu den nachfolgenden Bedingungen, welche in eine Vereinbarung mit dem BLK münden.
In dieser Vereinbarung ist mindestens Folgendes zu regeln:
2) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Verhandlungen mit dem BLK aufzunehmen und dem Stadtrat die Vereinbarung zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
3) Folgende Stellungnahmen sind im Vorfeld der Beschlussfassung des Stadtrates einzuholen:
In der Begründung der Beschlussvorlage der Verwaltung sind die Punkte 3. Stadtentwicklung und 4. Bildungscampus zu streichen. Hierzu wird Folgendes weiter ausgeführt:
Der Schulträgerwechsel kann nicht Bedingung für die Etablierung eines Bildungscampus in der Stadt Zeitz sein. Gleichwohl wird ein solcher Campus durchaus sehr befürwortet.
Der Schulstandort Schillerstraße, ist in seiner 120jährigen Schultradition und jetzigen Struktur zu erhalten; eine Herausnahme der Sekundarschule III und Verlegung nach Zeitz-Ost würde eine Zerstörung von gewachsenen Strukturen im Stadtgebiet / sozialen Umfeld bedeuten.
Der Verbleib der Sekundarschule III in der Schillerstraße soll zudem
Abstimmungsergebnis:
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28.03.2019 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 15 - geändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/40/0905/19 | |||||||||||||||||||
Geänderter Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/40/0905/2803/19:
Der Grundsatzbeschluss entfaltet seine Wirkung ausschließlich im Zusammenhang mit einer beidseitigen auszuverhandelnden Vereinbarung.
In dieser Vereinbarung ist aus Sicht der Stadt Zeitz mindestens Folgendes zu regeln:
Ebenfalls sind in der Begründung der Beschlussvorlage der Verwaltung die Punkte 3. Stadtentwicklung und 4. Bildungscampus zu streichen.
Hierzu wird Folgendes weiter ausgeführt: Der Schulträgerwechsel kann nicht Bedingung für die Etablierung eines Bildungscampus in der Stadt Zeitz sein. Gleichwohl wird ein solcher Campus durchaus sehr befürwortet.
Der Schulstandort Schillerstraße ist in seiner 120jährigen Schultradition und jetzigen Struktur zu erhalten; eine Herausnahme der Sekundarschule III und Verlegung nach Zeitz-Ost würde eine Zerstörung von gewachsenen Strukturen im Stadtgebiet / sozialen Umfeld bedeuten.
Der Verbleib der Sekundarschule III in der Schillerstraße soll zudem
Abstimmungsergebnis geänderter Beschluss:
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Ö 16 | Prioritätenliste zur Richtlinie Schulinfrastruktur | VI/STR/40/0918/19 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Aufstellung eines Gedenksteines im Ernst-Thälmann-Stadion Zeitz | VI/STR/40/0910/19 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Ortsteilzentren" (ASO), Stand 13.02.2019 | VI/STR/63/0913/19 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straßen: Silberberg, Frauenleite, Burgstraße, Tannenberg, Schmöllnsche Straße, Naundorfer Straße, Am Ochsenberg, Ronneburger Straße, Jägerstraße, Pfalzstraße, Kirchplatz und Barbarossastraße im Ortsteil Kayna | VI/STR/65/0880/18 | |||||||||||||||||
Ö 20 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Goethe- / Weidauer Straße im Ortsteil Luckenau | VI/STR/65/0881/18 | |||||||||||||||||
Ö 21 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Thälmannstraße im Ortsteil Luckenau | VI/STR/65/0882/18 | |||||||||||||||||
Ö 22 | Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 83 „Industriegebiet Zeitzer Guss“ | VI/STR/65/0932/19 | |||||||||||||||||
Ö 23 | 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr Zeitz - | VI/STR/32/0891/19 | |||||||||||||||||
Ö 24 | Verbrennungsverbot | VI/STR/32/0898/19 | |||||||||||||||||
Ö 25 | Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen die Entscheidung des Stadtrates vom 06.02.2019 - VI/STR/75/0894/19 - die "Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungssatzung der Stadt Zeitz - Schmutzwasserbeitragssatzung" abzulehnen | VI/STR/BM/0917/19 | |||||||||||||||||
Ö 26 | Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Zeitz - Schmutzwasserbeitragssatzung | VI/STR/75/0894/19 | |||||||||||||||||
Ö 27 | Einrichtung eines Beirates zum Haupt- und Wirtschaftsausschuss | VI/STR/STR/0911/19 | |||||||||||||||||
Ö 28 | Bereitstellung finanzieller Mittel für den Förderverein Elsterfloßgraben e.V. | VI/STR/STR/0914/19 | |||||||||||||||||
Ö 29 | Maßnahmen zur Sicherung von Gebäudeteilen der Brikettfabrik "Herrmannschacht" | VI/STR/STR/0912/19 | |||||||||||||||||
Ö 30 | Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 31 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 32 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 06.02.2019 | ||||||||||||||||||
N 33 | Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 34 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 35 | Beschluss des 1. Nachtrages zum Konzessionsvertrag vom 13.10.2000 / 20.10.2000 zwischen der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH und der Stadt Zeitz, für die Ortschaft Kayna | VI/STR/OB/0870/18 | |||||||||||||||||
N 36 | Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 37 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||