Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 10.09.2008, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift | ||||||
Ö 4 | Feststellung des Jahresabschlusses 2007 des Eigenbetriebes Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz | IV/STR/74/1556/08 | |||||
Ö 5 | Bericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Vermögensplanes des Eigenbetriebes "Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz" (SSBZ) zum 30. September 2008 | IV/STR/74/1557/08 | |||||
Ö 6 | Information über die Umschuldung eines Kommunaldarlehns der Stadt Zeitz - Eigenbetrieb Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz | IV/STR/74/1555/08 | |||||
Ö 7 | Bericht zur unvermuteten Kassenprüfung der Sonderkasse des Eigenbetriebes "Abwasserbeseitigung Zeitz" am 19.08.2008 und Stellungnahme des Eigenbetriebes "Abwasserbeseitigung Zeitz" | IV/STR/14/1528/08 | |||||
Ö 8 | Feststellung des Jahresabschlusses 2007 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz | IV/STR/75/1562/08 | |||||
Ö 9 | 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 18.12.1997 | IV/STR/75/1564/08 | |||||
Ö 10 | Wirtschaftsplan für das jahr 2009 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz | IV/STR/75/1563/08 | |||||
VORLAGE | |||||||
Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2009 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz und die Gebührenkalkulation für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung in der Stadt Zeitz mit folgenden Gebühren- und Kostensätzen für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2011:
Schmutzwasserbeseitigungsgebühr: 2,95 EUR/m³ Frischwasser
Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr für private Grundstücke: 0,93 EUR/m² entwässerte abflusswirksame Fläche
Kosten der Fäkalschlammreinigung: 37,54 EUR/m³ Fäkalschlamm Kosten für Entsorgung von Fäkalwasser (abflusslose Gruben): 3,00 EUR/m³
sowie für das Jahr 2009 den Öffentlichkeitsanteil der Stadt Zeitz mit 574.588 EUR und die Kostenerstattungen des Umlandes - für kapitalgebundene Kosten des Zentralklärwerkes 250.734 EUR, - für Betriebskosten des zentral angelieferten Abwassers am ZKW 0,75 EUR/m³, - für Betriebskosten des dezentral angelieferten Abwassers am ZKW 18,82 EUR/m³. |
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26.11.2008 - Betriebsausschuss | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2009 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz und die Gebührenkalkulation für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung in der Stadt Zeitz mit folgenden Gebühren- und Kostensätzen für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2011:
Schmutzwasserbeseitigungsgebühr: 2,95 EUR/m³ Frischwasser
Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr für private Grundstücke: 0,93 EUR/m² entwässerte abflusswirksame Fläche
Kosten der Fäkalschlammreinigung: 37,54 EUR/m³ Fäkalschlamm Kosten für Entsorgung von Fäkalwasser (abflusslose Gruben): 3,00 EUR/m³
sowie für das Jahr 2009 den Öffentlichkeitsanteil der Stadt Zeitz mit 574.588 EUR und die Kostenerstattungen des Umlandes - für kapitalgebundene Kosten des Zentralklärwerkes 250.734 EUR, - für Betriebskosten des zentral angelieferten Abwassers am ZKW 0,75 EUR/m³, - für Betriebskosten des dezentral angelieferten Abwassers am ZKW 18,82 EUR/m³.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 8 davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 3 Stimmenthaltungen: 1 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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18.12.2008 - Stadtrat Zeitz | |||||||
Ö 19 - geändert beschlossen BESCHLUSS: IV/STR/75/1563/08 | |||||||
Neu TOP 7.5 Hierzu liegt ein Austauschblatt vor.
Die Abstimmung erfolgt über den Beschluss des Austauschblattes. Beschluss: Beschluss-Nr. IV/STR/75/1563/1812/08: Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2009 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz und die Gebührenkalkulation für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung in der Stadt Zeitz mit folgenden Gebühren- und Kostensätzen für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2011:
Schmutzwasserbeseitigungsgebühr: 2,95 EUR/m³ Frischwasser
Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr für private Grundstücke: 0,93 EUR/m² entwässerte abflusswirksame Fläche
Kosten der Fäkalschlammreinigung: 9,00 EUR/m³ Fäkalschlamm Kosten für Entsorgung von Fäkalwasser (abflusslose Gruben): 3,00 EUR/m³
sowie für das Jahr 2009 den Öffentlichkeitsanteil der Stadt Zeitz mit 574.588 EUR und die Kostenerstattungen des Umlandes - für kapitalgebundene Kosten des Zentralklärwerkes 250.734 EUR, - für Betriebskosten des zentral angelieferten Abwassers am ZKW 0,75 EUR/m³, - für Betriebskosten des dezentral angelieferten Abwassers am ZKW 18,82 EUR/m³.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41 davon anwesend: 33 Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 4 Stimmenthaltungen: 10 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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Ö 11 | Entwicklung der Erträge und Aufwendungen 1. Januar - 30. September 2008 sowie Abwicklung des Vermögensplanes zum 30. September 2008 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz | IV/STR/75/1560/08 | |||||
Ö 12 | Aufnahme eines Kommunalkredites für den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | IV/STR/75/1566/08 | |||||
Ö 13 | Buchhalterische Behandlung zweifelhafter Forderungen kleiner 2.500 € | IV/STR/75/1559/08 | |||||
Ö 14 | Übernahme einer absoluten Mehrheit von Besitzanteilen an den Stadtwerken Zeitz GmbH | IV/STR/10/1437/08 | |||||
Ö 15 | Allgemeine Anfragen | ||||||
N 16 | Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung | ||||||
N 16.1 | Anträge des Herrn Sträßner | ||||||
N 17 | Buchhalterische Behandlung zweifelhafter Forderungen mit einem Wert über 2.500 € | IV/STR/75/1561/08 | |||||
N 18 | Zweckvereinbarung über die Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz durch den Abwasserzweckverband Hasselbach-Thierbach | IV/STR/75/1565/08 | |||||
N 19 | Allgemeine Anfragen | ||||||
Ö 20 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung | ||||||
Ö 21 | Schließung der Sitzung | ||||||