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Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses
Gremium: Betriebsausschuss
Datum: Mi, 26.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 10.09.2008, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift      
Ö 4  
Feststellung des Jahresabschlusses 2007 des Eigenbetriebes Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz  
IV/STR/74/1556/08  
Ö 5  
Bericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Vermögensplanes des Eigenbetriebes "Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz" (SSBZ) zum 30. September 2008  
IV/STR/74/1557/08  
Ö 6  
Information über die Umschuldung eines Kommunaldarlehns der Stadt Zeitz - Eigenbetrieb Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz  
IV/STR/74/1555/08  
Ö 7  
Bericht zur unvermuteten Kassenprüfung der Sonderkasse des Eigenbetriebes "Abwasserbeseitigung Zeitz" am 19.08.2008 und Stellungnahme des Eigenbetriebes "Abwasserbeseitigung Zeitz"  
IV/STR/14/1528/08  
Ö 8  
Feststellung des Jahresabschlusses 2007 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz  
IV/STR/75/1562/08  
Ö 9  
11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 18.12.1997  
IV/STR/75/1564/08  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 11

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhe­bung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsge­büh­rensatzung – vom 18. Dezember 1997:

 

 

 

11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung -

vom 18.12.1997

 

Auf Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sach­sen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) i. V. m. dem Kommunalabgabenge­setz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 18.12.2008 folgende 11. Änderungssatzung zur Entwässerungsgebührensatzung vom 19.12.1997 beschlossen:

 

 

Artikel 1

 

Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt geändert:

 

Die Abwassergebühr beträgt

 

a) für die Schmutzwasserbeseitigung                            2,95 EUR/m³

b) für die Niederschlagswasserbeseitigung                            0,93 EUR/m²

 

Artikel 2

 

Die 11. Änderungssatzung tritt ab dem 1. Januar 2009 in Kraft.

 

Zeitz, den..............

 

 

Oberbürgermeister  

   
    26.11.2008 - Betriebsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhe­bung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsge­büh­rensatzung – vom 18. Dezember 1997:

 

 

 

11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung -

vom 18.12.1997

 

Auf Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sach­sen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) i. V. m. dem Kommunalabgabenge­setz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 18.12.2008 folgende 11. Änderungssatzung zur Entwässerungsgebührensatzung vom 19.12.1997 beschlossen:

 

 

Artikel 1

 

Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt geändert:

 

Die Abwassergebühr beträgt

 

a) für die Schmutzwasserbeseitigung                            2,95 EUR/m³

b) für die Niederschlagswasserbeseitigung              0,93 EUR/m²

 

Artikel 2

 

Die 11. Änderungssatzung tritt ab dem 1. Januar 2009 in Kraft.

 

Zeitz, den..............

 

 

Oberbürgermeister  

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  8

davon anwesend:    8

Ja-Stimmen:     4

Nein-Stimmen:    3

Stimmenthaltungen:    1

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0

   
    18.12.2008 - Stadtrat Zeitz
    Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: IV/STR/75/1564/08   
    Neu TOP 7

Neu TOP 7.1

 

Herr Buzalski (CDU-Fraktion) stellt folgenden Antrag:

Namentliche Abstimmung

Abstimmung zum Antrag:

Ja-Stimmen:       mehrheitlich      Nein-Stimmen:     9

 

Nach einer längeren Diskussion wird dem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Strauch auf Abbruch der Debatte mehrheitlich zugestimmt.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/75/1564/1812/08:

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhe­bung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsge­büh­rensatzung – vom 18. Dezember 1997:

 

 

 

11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung -

vom 18.12.1997

 

Auf Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sach­sen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) i. V. m. dem Kommunalabgabenge­setz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 18.12.2008 folgende 11. Änderungssatzung zur Entwässerungsgebührensatzung vom 19.12.1997 beschlossen:

 

 

Artikel 1

 

Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt geändert:

 

Die Abwassergebühr beträgt

 

a) für die Schmutzwasserbeseitigung                            2,95 EUR/m³

b) für die Niederschlagswasserbeseitigung                            0,93 EUR/m²

 

Artikel 2

 

Die 11. Änderungssatzung tritt ab dem 1. Januar 2009 in Kraft.

 

Zeitz, den..............

 

 

Oberbürgermeister  

 

 

Namentliche Abstimmung:

 

Name, Vorname

Ja

Nein

Enthaltung

 

Binder, Hans-Ulrich

 

X

 

Brunn, Klaus

 

X

 

Buzalski, Hans-Dieter

 

X

 

Börner, Heiko

X

 

 

Engel, Eugen

X

 

 

Exler, Andreas

X

 

 

Fischer, Erika

X

 

 

Gentsch, Lothar

 

X

 

Gierl, Mario

X

 

 

Heisig, Jost

 

X

 

Hedrich, Herbert

 

X

 

Heller, Horst

X

 

 

Hörig, Norbert

 

X

 

Kirsten, Ute

 

X

 

Kutschick, Siegfried

 

X

 

Dr.med.Mehnert, Andreas

X

 

 

Moser, Peter

X

 

 

Dr. Müller, Norbert

X

 

 

Neitz, Enrico

 

X

 

Dr. Pröve, Günter

X

 

 

Prüfe, Heiko

 

X

 

Radefeld, Sabine

 

 

X

Reimschüssel, Heike

 

X

 

Rieseberg, Angela

 

X

 

Rossner-Sauerbier, Henriette

 

X

 

Schröder, Joachen

 

X

 

Schwarz, Stephan

X

 

 

Schneider, Cornelia

 

 

X

Seidelt, Elke

X

 

 

Seidelt, Roland

X

 

 

Sträßner, Reinhard

X

 

 

Strauch, Joachim

X

 

 

Zimmermann, Peter

X

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:   41  

davon anwesend:      33  

Ja-Stimmen:       16  

Nein-Stimmen:      15  

Stimmenthaltungen:        2  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0  

Ö 10  
Wirtschaftsplan für das jahr 2009 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz  
IV/STR/75/1563/08  
Ö 11  
Entwicklung der Erträge und Aufwendungen 1. Januar - 30. September 2008 sowie Abwicklung des Vermögensplanes zum 30. September 2008 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz  
IV/STR/75/1560/08  
Ö 12  
Aufnahme eines Kommunalkredites für den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"  
IV/STR/75/1566/08  
Ö 13  
Buchhalterische Behandlung zweifelhafter Forderungen kleiner 2.500 €  
IV/STR/75/1559/08  
Ö 14  
Übernahme einer absoluten Mehrheit von Besitzanteilen an den Stadtwerken Zeitz GmbH  
IV/STR/10/1437/08  
Ö 15  
Allgemeine Anfragen      
N 16     Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 16.1     Anträge des Herrn Sträßner    
N 17     Buchhalterische Behandlung zweifelhafter Forderungen mit einem Wert über 2.500 €   IV/STR/75/1561/08  
N 18     Zweckvereinbarung über die Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz durch den Abwasserzweckverband Hasselbach-Thierbach   IV/STR/75/1565/08  
N 19     Allgemeine Anfragen    
Ö 20  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung      
Ö 21  
Schließung der Sitzung