Tagesordnung - Sitzung des Stadtrates Zeitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||
Ö 2 | Verpflichtung einer neuen Stadträtin | ||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||
Ö 4 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzungen des Stadtrates: Sitzung 30.09.2021 Sondersitzung 26.10.2021 | STR/0033/21 | |||||||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse | ||||||||||||||||
Ö 7 | Verwendung der Spenden - ZEITZ HILFT - Spendenaktion für die Flutopfer in Bad Neuenahr- Ahrweiler | VII/STR/BM/0509/21 | |||||||||||||||
Ö 8 | Wahl der Schiedspersonen | VII/STR/10/0462/21 | |||||||||||||||
Ö 9 | 3. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz | VII/STR/32/0478/21 | |||||||||||||||
Ö 10 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0436/21 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Für das Flurstück 12/2 der Flur 6 der Gemarkung Kayna und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 90 – Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna – der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
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16.09.2021 - Ortschaftsrat Kayna | |||||||||||||||||
Ö 7 - zur Kenntnis genommen | |||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis:
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03.11.2021 - Bauausschuss | |||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
Für das Flurstück 12/2 der Flur 6 der Gemarkung Kayna und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 90 – Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna – der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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11.11.2021 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
Für das Flurstück 12/2 der Flur 6 der Gemarkung Kayna und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 90 – Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna – der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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25.11.2021 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
Für das Flurstück 12/2 der Flur 6 der Gemarkung Kayna und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 90 – Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna – der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 11 | 6. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014 | VII/STR/65/0448/21 | |||||||||||||||
Ö 12 | 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) vom 14.12.2017 | VII/STR/75/0481/21 | |||||||||||||||
Ö 13 | Wirtschaftsplan 2022 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz | VII/STR/75/0486/21 | |||||||||||||||
Ö 14 | Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen Beschlüsse des Stadtrats | VII/STR/OB/0472/21 | |||||||||||||||
Ö 15 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Pappelweges in Zeitz | VII/STR/65/0430/21 | |||||||||||||||
Ö 16 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße "Johannisteich" in Zeitz | VII/STR/65/0431/21 | |||||||||||||||
Ö 17 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Stephanstraße in Zeitz | VII/STR/65/0432/21 | |||||||||||||||
Ö 18 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Käthe-Tucholla-Straße in Zeitz | VII/STR/65/0433/21 | |||||||||||||||
Ö 19 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Beethovenstraße in Zeitz | VII/STR/65/0434/21 | |||||||||||||||
Ö 20 | Fahrradfreundliche Stadt | VII/STR/BM/0466/21 | |||||||||||||||
Ö 21 | Änderung der Ausschussbesetzung | VII/STR/BM/0505/21 | |||||||||||||||
Ö 22 | Änderung der Aufsichtsratsbesetzung der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH (WBG mbh) | VII/STR/BM/0471/21 | |||||||||||||||
Ö 23 | Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||
N 24 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||
N 25 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzungen des Stadtrates Stadtrat 30.09.2021 Sondersitzung 26.10.2021 | ||||||||||||||||
N 26 | Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||
N 27 | Aufnahme eines Investitionskredites | VII/STR/20/0497/21 | |||||||||||||||
N 28 | Vergabe des Zeitzer Weihnachtsmarktes 2022 an einen Dritten | VII/STR/40/0475/21 | |||||||||||||||
N 29 | Vergabe des Zeitzer Zuckerfestes 2022 an einen Dritten | VII/STR/40/0476/21 | |||||||||||||||
N 30 | Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||
Ö 31 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||
Ö 32 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||
Ö 33 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||