Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Ausbau des Ahornweges in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/1036/13 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Billigungs - und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP - Entwurf) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/1021/13 | |||||||||||||||||
Ö 6 | Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme „Stadtsanierung“(SAN),“Städtebaulicher Denkmalschutz“(STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“(ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2013 in den Haushaltsjahren 2013 bis 2017, Stand 10.10.2013 | V/STR/63/1083/13 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Abstufung der Landesstraße L 197 | V/STR/65/1073/13 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 19.09.2013 | HAU1/0050/13 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||||||||||||
Ö 10 | Stellungnahme der Stadt Zeitz zum Bericht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt vom 23.05.2013 über die turnusmäßige überörtliche Prüfung der Stadt Zeitz mit den Schwerpunkten "Haushalts- und Finanzlage, ausgewählte Aspekte der Personalwirtschaft und das Personalentwicklungskonzept, Vergabewesen, Zuwendungen an Dritte im Bereich Kultur und Sport sowie Beteiligungsmanagement" | V/STR/OB/1076/13 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Vereinbarung zur Gebietsänderung | V/STR/32/1071/13 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz - Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-Zangenberg | V/STR/65/1012/13 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Zeitz "Eigenheimbebauung An der Hohle / August-Dietzschold-Straße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtsanierung | V/STR/65/1020/13 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
1. Die Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 32 „Eigenheimbebauung An der Hohle / August-Dietzschold-Straße“, der Entwurf der Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 und der Umweltbericht zur Auf- hebung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 32, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), der Entwurf der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 32, die Begründung zur Aufhebung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die verfügbaren wesentlichen umweltbezogenen Informationen sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar- gemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
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09.10.2013 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
1. Die Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 32 „Eigenheimbebauung An der Hohle / August-Dietzschold-Straße“, der Entwurf der Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 und der Umweltbericht zur Auf- hebung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 32, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), der Entwurf der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 32, die Begründung zur Aufhebung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die verfügbaren wesentlichen umweltbezogenen Informationen sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar- gemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Abstimmungsergebnis:
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30.10.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
1. Die Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 32 „Eigenheimbebauung An der Hohle / August-Dietzschold-Straße“, der Entwurf der Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 und der Umweltbericht zur Auf- hebung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 32, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), der Entwurf der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 32, die Begründung zur Aufhebung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die verfügbaren wesentlichen umweltbezogenen Informationen sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar- gemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
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07.11.2013 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/1020/13 | |||||||||||||||||||
Herr Stadtrat Otto und Herr Stadtrat Musgiller befinden sich derzeit nicht im Friedenssaal, so dass 37 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/1020/0711/13: Der Stadtrat beschließt:
1. Die Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 32 „Eigenheimbebauung An der Hohle / August-Dietzschold-Straße“, der Entwurf der Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 und der Umweltbericht zur Auf- hebung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 32, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), der Entwurf der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 32, die Begründung zur Aufhebung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die verfügbaren wesentlichen umweltbezogenen Informationen sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar- gemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 14 | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 20 - Bornpromenade - ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/1028/13 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 „Ortsumgehung Nonnewitz“ | V/STR/65/1058/13 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 68 "Erweiterung Tierheim" an der Tröglitzer Straße in Zeitz | V/STR/65/1065/13 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 69 "Kloster Posa" in Zeitz | V/STR/65/1068/13 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung für den Abbruch der Freiligrathstraße 51 | V/STR/65/1081/13 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Kommunalbürgschaft zu Gunsten der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH über 1,2 Mio. Euro | V/STR/20/1079/13 | |||||||||||||||||
Ö 20 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 21 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 22 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 19.09.2013 und 01.10.2013 | ||||||||||||||||||
N 23 | Sachstandserörterungen zu Hochwassermaßnahmen Information über den Stand der Bearbeitung der Aufgaben nach dem Hochwasser und Entscheidung über notwendige Baumaßnahmen und Vergaben | ||||||||||||||||||
N 24 | Information über den Stand der Bearbeitung der Aufgaben nach dem Hochwasser und Entscheidung über notwendige Baumaßnahmen und Vergaben | ||||||||||||||||||
N 25 | Grundstücksverkauf | V/STR/65/1070/13 | |||||||||||||||||
N 26 | Beteiligung an der Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.01.2013 | V/STR/32/1075/13 | |||||||||||||||||
N 27 | Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle | V/STR/63/1088/13 | |||||||||||||||||
N 28 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 29 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||