Inhalt

Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Mi, 30.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Ausbau des Ahornweges in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1036/13  
Ö 5  
Billigungs - und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP - Entwurf) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
V/STR/65/1021/13  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

   
    10.09.2013 - Ortschaftsrat Würchwitz
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    12.09.2013 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 12 - abgelehnt
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

  8

Ja-Stimmen:

  0

Nein-Stimmen:

  7

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    18.09.2013 - Ortschaftsrat Luckenau
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Herr Dick:

Herr Dick:

- erläutert die Vorlage 

- der Ortschaftsrat wünscht das nachfolgende Ergänzungen in den Flächennutzungsplan

   aufgenommen werden

-  Fläche des Kita „Kleine Waldspatzen“ –Einbeziehung in die benachbarte Wohnfläche

-  Dreieck soll als „gemischte Baufläche“ ausweisen

-  Sporthalle Luckenau fehlt im Entwurf des FNP

-  Herr Schlenstedt gibt Herrn Dick noch Ergänzungen zum Entwurf des FNP – Herr Dick

   wird diese in seine Aufzeichnungen aufnehmen und mit Herr Villiers vom FB Technisches

   Zeitz abstimmen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

  6

Ja-Stimmen:

  6

Nein-Stimmen:

  /

Stimmenthaltungen:

  /

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  /

 

   
    24.09.2013 - Ortschaftsrat Geußnitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Erläuterungen durch Herrn Villiers:

Erläuterungen durch Herrn Villiers:

- FNP wird neu aufgestellt. Hauptänderung in FNP betreffend Geußnitz: Fläche des

  Gewerbegebietes Geußnitz Nord wird jetzt auf das „Lyra-Gelände“ minimiert.  Restliche

  Flächen werden zu landwirtschaftlicher Nutzfläche. Verfahren Biogasanlage ist

  ausgelaufen. Der B-Plan wird ebenfalls danach angepasst. Es stehen damit keine weiteren

  Flächen mehr für das Gewerbegebiet zur Verfügung.

Kiesgrube Wildenborn:

- Abbaufläche jetzt kleiner angesetzt, damit wird landwirtschaftliche Fläche größer.

Ortschaftsrat:

- 3-Eichen als Naturdenkmal ist nicht im FNP verzeichnet und sollte aufgenommen werden.

Ortschaftsrat:

- zweifelt einige Flächennaturdenkmale an.

Herr Villiers:

- bekräftigt, dass Flächennaturdenkmale und Biotope entsprechend Aufstellung der unteren

  Naturschutzbehörde (Herr Köhler) übernommen wurden und auch geprüft worden sind.

  Steinbrüchen: Außenbereichssatzung ist rechtskräftig.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    01.10.2013 - Ortschaftsrat Nonnewitz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Herr Villiers mach Ausführungen zum Flächennutzungsplan

Herr Villiers mach Ausführungen zum Flächennutzungsplan

- vorhandene Nutzungen müssen sich im Flächennutzungsplan wiederfinden

- wenn sich Dinge im Planfeststellungsverfahren befinden, müssen sie sich in

  Flächennutzungsplan aufgenommen werden

- Herr Villiers schickt Herrn Schenk eine E-Mail zwecks Nutzung Ausgleichsfläche

  Flächennutzungsplan Naturschutz (Flurstück Herr Beer)

- Prüfauftrag Herr Villiers (geht in Beschlussfassung mit ein)

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    09.10.2013 - Bauausschuss
    Ö 7 - an Amt/Ausschuss verwiesen
    Beschluss:

 

 

   
    21.10.2013 - Ortschaftsrat Pirkau
    Ö 7 - abgelehnt
    Herr Kretzschmar:

Herr Kretzschmar:

- beanstandet die geplante Flächennutzung laut FPN Entwurf; es ist nicht zu akzeptieren,

  dass die Agrarflächen M14., M15.1, M15.2 als Ausgleichsflächen behandelt werden;

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

/

Nein-Stimmen:

4

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

/

 

- somit ist der Beschluss abgelehnt

   
    30.10.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 5 - zurückgestellt
    Herr Heller stellt den Antrag, den TOP 5 in die Verwaltung zurück zu verweisen und in einer gesonderten Beratung darüber zu diskutieren und abzustimmen

Herr Heller stellt den Antrag, den TOP 5 in die Verwaltung zurück zu verweisen und in einer gesonderten Beratung darüber zu diskutieren.

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag von Herrn Heller – Hauptausschuss:

Ja-Stimmen:     11       Nein-Stimmen:     0       Enthaltungen:     0

 

Damit ist der Antrag angenommen und der TOP wird in die Verwaltung zurückverwiesen, um in einer gesonderten gemeinsamen Beratung neu erörtert zu werden.

 

Herr Villiers macht Ausführungen zu den ausgereichten Austauschblättern (Blatt 1-14).

Der Oberbürgermeister legt fest, dass die Änderungen einzuarbeiten sind und auf dieser Grundlage eine Erörterungsveranstaltung mit den Mitgliedern des Stadtrates sowie den sachkundigen Einwohnern des Bauausschusses eingeladen wird. Zur Vorbereitung sind die geänderten Unterlagen zumindest elektronisch zu übergeben.

 

Herr Schwarz kommt 17.15 Uhr dazu.

 

 

 

 

   
    07.11.2013 - Stadtrat Zeitz
    Ö 9 - zurückgezogen BESCHLUSS: V/STR/65/1021/13   
   
Ö 6  
Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme „Stadtsanierung“(SAN),“Städtebaulicher Denkmalschutz“(STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“(ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2013 in den Haushaltsjahren 2013 bis 2017, Stand 10.10.2013  
Enthält Anlagen
V/STR/63/1083/13  
Ö 7  
Abstufung der Landesstraße L 197  
V/STR/65/1073/13  
Ö 8  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 19.09.2013  
HAU1/0050/13  
Ö 9  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses      
Ö 10  
Stellungnahme der Stadt Zeitz zum Bericht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt vom 23.05.2013 über die turnusmäßige überörtliche Prüfung der Stadt Zeitz mit den Schwerpunkten "Haushalts- und Finanzlage, ausgewählte Aspekte der Personalwirtschaft und das Personalentwicklungskonzept, Vergabewesen, Zuwendungen an Dritte im Bereich Kultur und Sport sowie Beteiligungsmanagement"  
Enthält Anlagen
V/STR/OB/1076/13  
Ö 11  
Vereinbarung zur Gebietsänderung  
Enthält Anlagen
V/STR/32/1071/13  
Ö 12  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz - Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-Zangenberg  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1012/13  
Ö 13  
Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Zeitz "Eigenheimbebauung An der Hohle / August-Dietzschold-Straße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtsanierung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1020/13  
Ö 14  
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 20 - Bornpromenade - ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1028/13  
Ö 15  
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 „Ortsumgehung Nonnewitz“  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1058/13  
Ö 16  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 68 "Erweiterung Tierheim" an der Tröglitzer Straße in Zeitz  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1065/13  
Ö 17  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 69 "Kloster Posa" in Zeitz  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1068/13  
Ö 18  
Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung für den Abbruch der Freiligrathstraße 51  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1081/13  
Ö 19  
Kommunalbürgschaft zu Gunsten der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH über 1,2 Mio. Euro  
V/STR/20/1079/13  
Ö 20  
Allgemeine Anfragen      
N 21     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 22     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 19.09.2013 und 01.10.2013    
N 23     Sachstandserörterungen zu Hochwassermaßnahmen Information über den Stand der Bearbeitung der Aufgaben nach dem Hochwasser und Entscheidung über notwendige Baumaßnahmen und Vergaben    
N 24     Information über den Stand der Bearbeitung der Aufgaben nach dem Hochwasser und Entscheidung über notwendige Baumaßnahmen und Vergaben    
N 25     Grundstücksverkauf   V/STR/65/1070/13  
N 26     Beteiligung an der Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.01.2013   V/STR/32/1075/13  
N 27     Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle   V/STR/63/1088/13  
N 28     Allgemeine Anfragen    
N 29     Schließung der Sitzung