Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Ausbau des Ahornweges in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/1036/13 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Billigungs - und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP - Entwurf) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/1021/13 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
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10.09.2013 - Ortschaftsrat Würchwitz | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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12.09.2013 - Ortschaftsrat Theißen | |||||||||||||||||||
Ö 12 - abgelehnt | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt: Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis:
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18.09.2013 - Ortschaftsrat Luckenau | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Herr Dick: - erläutert die Vorlage - der Ortschaftsrat wünscht das nachfolgende Ergänzungen in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden - Fläche des Kita „Kleine Waldspatzen“ –Einbeziehung in die benachbarte Wohnfläche - Dreieck soll als „gemischte Baufläche“ ausweisen - Sporthalle Luckenau fehlt im Entwurf des FNP - Herr Schlenstedt gibt Herrn Dick noch Ergänzungen zum Entwurf des FNP – Herr Dick wird diese in seine Aufzeichnungen aufnehmen und mit Herr Villiers vom FB Technisches Zeitz abstimmen Beschluss: Der Stadtrat beschließt: Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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24.09.2013 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Erläuterungen durch Herrn Villiers: - FNP wird neu aufgestellt. Hauptänderung in FNP betreffend Geußnitz: Fläche des Gewerbegebietes Geußnitz Nord wird jetzt auf das „Lyra-Gelände“ minimiert. Restliche Flächen werden zu landwirtschaftlicher Nutzfläche. Verfahren Biogasanlage ist ausgelaufen. Der B-Plan wird ebenfalls danach angepasst. Es stehen damit keine weiteren Flächen mehr für das Gewerbegebiet zur Verfügung. Kiesgrube Wildenborn: - Abbaufläche jetzt kleiner angesetzt, damit wird landwirtschaftliche Fläche größer. Ortschaftsrat: - 3-Eichen als Naturdenkmal ist nicht im FNP verzeichnet und sollte aufgenommen werden. Ortschaftsrat: - zweifelt einige Flächennaturdenkmale an. Herr Villiers: - bekräftigt, dass Flächennaturdenkmale und Biotope entsprechend Aufstellung der unteren Naturschutzbehörde (Herr Köhler) übernommen wurden und auch geprüft worden sind. Steinbrüchen: Außenbereichssatzung ist rechtskräftig. Beschluss: Der Stadtrat beschließt: Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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01.10.2013 - Ortschaftsrat Nonnewitz | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Herr Villiers mach Ausführungen zum Flächennutzungsplan - vorhandene Nutzungen müssen sich im Flächennutzungsplan wiederfinden - wenn sich Dinge im Planfeststellungsverfahren befinden, müssen sie sich in Flächennutzungsplan aufgenommen werden - Herr Villiers schickt Herrn Schenk eine E-Mail zwecks Nutzung Ausgleichsfläche Flächennutzungsplan Naturschutz (Flurstück Herr Beer) - Prüfauftrag Herr Villiers (geht in Beschlussfassung mit ein) Beschluss: Der Stadtrat beschließt: Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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09.10.2013 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 7 - an Amt/Ausschuss verwiesen | |||||||||||||||||||
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21.10.2013 - Ortschaftsrat Pirkau | |||||||||||||||||||
Ö 7 - abgelehnt | |||||||||||||||||||
Herr Kretzschmar: - beanstandet die geplante Flächennutzung laut FPN – Entwurf; es ist nicht zu akzeptieren, dass die Agrarflächen M14., M15.1, M15.2 als Ausgleichsflächen behandelt werden; Beschluss: Der Stadtrat beschließt: Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
- somit ist der Beschluss abgelehnt |
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30.10.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 5 - zurückgestellt | |||||||||||||||||||
Herr Heller stellt den Antrag, den TOP 5 in die Verwaltung zurück zu verweisen und in einer gesonderten Beratung darüber zu diskutieren.
Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag von Herrn Heller – Hauptausschuss: Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Damit ist der Antrag angenommen und der TOP wird in die Verwaltung zurückverwiesen, um in einer gesonderten gemeinsamen Beratung neu erörtert zu werden.
Herr Villiers macht Ausführungen zu den ausgereichten Austauschblättern (Blatt 1-14). Der Oberbürgermeister legt fest, dass die Änderungen einzuarbeiten sind und auf dieser Grundlage eine Erörterungsveranstaltung mit den Mitgliedern des Stadtrates sowie den sachkundigen Einwohnern des Bauausschusses eingeladen wird. Zur Vorbereitung sind die geänderten Unterlagen zumindest elektronisch zu übergeben.
Herr Schwarz kommt 17.15 Uhr dazu.
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07.11.2013 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 9 - zurückgezogen BESCHLUSS: V/STR/65/1021/13 | |||||||||||||||||||
Ö 6 | Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme „Stadtsanierung“(SAN),“Städtebaulicher Denkmalschutz“(STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“(ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2013 in den Haushaltsjahren 2013 bis 2017, Stand 10.10.2013 | V/STR/63/1083/13 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Abstufung der Landesstraße L 197 | V/STR/65/1073/13 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 19.09.2013 | HAU1/0050/13 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||||||||||||
Ö 10 | Stellungnahme der Stadt Zeitz zum Bericht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt vom 23.05.2013 über die turnusmäßige überörtliche Prüfung der Stadt Zeitz mit den Schwerpunkten "Haushalts- und Finanzlage, ausgewählte Aspekte der Personalwirtschaft und das Personalentwicklungskonzept, Vergabewesen, Zuwendungen an Dritte im Bereich Kultur und Sport sowie Beteiligungsmanagement" | V/STR/OB/1076/13 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Vereinbarung zur Gebietsänderung | V/STR/32/1071/13 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz - Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-Zangenberg | V/STR/65/1012/13 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Zeitz "Eigenheimbebauung An der Hohle / August-Dietzschold-Straße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtsanierung | V/STR/65/1020/13 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 20 - Bornpromenade - ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/1028/13 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 „Ortsumgehung Nonnewitz“ | V/STR/65/1058/13 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 68 "Erweiterung Tierheim" an der Tröglitzer Straße in Zeitz | V/STR/65/1065/13 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 69 "Kloster Posa" in Zeitz | V/STR/65/1068/13 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung für den Abbruch der Freiligrathstraße 51 | V/STR/65/1081/13 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Kommunalbürgschaft zu Gunsten der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH über 1,2 Mio. Euro | V/STR/20/1079/13 | |||||||||||||||||
Ö 20 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 21 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 22 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 19.09.2013 und 01.10.2013 | ||||||||||||||||||
N 23 | Sachstandserörterungen zu Hochwassermaßnahmen Information über den Stand der Bearbeitung der Aufgaben nach dem Hochwasser und Entscheidung über notwendige Baumaßnahmen und Vergaben | ||||||||||||||||||
N 24 | Information über den Stand der Bearbeitung der Aufgaben nach dem Hochwasser und Entscheidung über notwendige Baumaßnahmen und Vergaben | ||||||||||||||||||
N 25 | Grundstücksverkauf | V/STR/65/1070/13 | |||||||||||||||||
N 26 | Beteiligung an der Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.01.2013 | V/STR/32/1075/13 | |||||||||||||||||
N 27 | Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle | V/STR/63/1088/13 | |||||||||||||||||
N 28 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 29 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||