Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Ausbau des Ahornweges in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/1036/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Ahornweges in Zeitz. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Ahornweg als Anliegerstraße klassifiziert.
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09.10.2013 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 - an Amt/Ausschuss verwiesen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Ahornweges in Zeitz. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Ahornweg als Anliegerstraße klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
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30.10.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis Bauausschuss:
Abstimmungsergebnis Hauptausschuss:
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07.11.2013 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 17 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/1036/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Schulze-Knechtel verlässt den Friedenssaal. Gegenwärtig sind 38 stimmberechtigte Mitglieder anwesend, davon nimmt gemäß § 31 GO LSA Herr Musgiller nicht an der Beratung und Abstimmung teil und verlässt den Sitzungsbereich.
Im gestrigen Ältestenrat äußerte Frau Späte die Bitte, dass der Oberbürgermeister hierzu noch Informationen geben möge. Herr Dr. Kunze kommt dem nach und gibt folgende Informationen: Die entsprechenden Bekanntmachungen haben im Amtsblatt „Michael-Boten“ gestanden. Nach der Bekanntmachung soll es entsprechende telefonische Rückfragen von Anliegern des Ahornweges im entsprechenden Sachgebiet gegeben haben. Die gegebene Mitteilung vom Sachgebiet Gebühren und Beiträge sei gewesen, dass es sich im Durchschnitt pro Grundstück um 700,00 Euro handeln würde.
Frau Späte möchte anregen, dass es Sinn machen würde, zwischen der Veröffentlichung und der Frage, dass dann hier im Stadtrat Beschlüsse gefasst werden sollen, auch Anlieger zu einer Versammlung einzuladen.
Herr Sauppe möchte hierzu anregen, dass generell die Anbringung von LED-Lampen effektiver sei.
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/1036/0711/13:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Ahornweges in Zeitz. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Ahornweg als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 5 | Billigungs - und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP - Entwurf) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/1021/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme „Stadtsanierung“(SAN),“Städtebaulicher Denkmalschutz“(STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“(ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2013 in den Haushaltsjahren 2013 bis 2017, Stand 10.10.2013 | V/STR/63/1083/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Abstufung der Landesstraße L 197 | V/STR/65/1073/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 19.09.2013 | HAU1/0050/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Stellungnahme der Stadt Zeitz zum Bericht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt vom 23.05.2013 über die turnusmäßige überörtliche Prüfung der Stadt Zeitz mit den Schwerpunkten "Haushalts- und Finanzlage, ausgewählte Aspekte der Personalwirtschaft und das Personalentwicklungskonzept, Vergabewesen, Zuwendungen an Dritte im Bereich Kultur und Sport sowie Beteiligungsmanagement" | V/STR/OB/1076/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Vereinbarung zur Gebietsänderung | V/STR/32/1071/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz - Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-Zangenberg | V/STR/65/1012/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Zeitz "Eigenheimbebauung An der Hohle / August-Dietzschold-Straße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtsanierung | V/STR/65/1020/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 20 - Bornpromenade - ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/1028/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 „Ortsumgehung Nonnewitz“ | V/STR/65/1058/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 68 "Erweiterung Tierheim" an der Tröglitzer Straße in Zeitz | V/STR/65/1065/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 17 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 69 "Kloster Posa" in Zeitz | V/STR/65/1068/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 18 | Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung für den Abbruch der Freiligrathstraße 51 | V/STR/65/1081/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 19 | Kommunalbürgschaft zu Gunsten der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH über 1,2 Mio. Euro | V/STR/20/1079/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 20 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 21 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 22 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 19.09.2013 und 01.10.2013 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 23 | Sachstandserörterungen zu Hochwassermaßnahmen Information über den Stand der Bearbeitung der Aufgaben nach dem Hochwasser und Entscheidung über notwendige Baumaßnahmen und Vergaben | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 24 | Information über den Stand der Bearbeitung der Aufgaben nach dem Hochwasser und Entscheidung über notwendige Baumaßnahmen und Vergaben | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 25 | Grundstücksverkauf | V/STR/65/1070/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
N 26 | Beteiligung an der Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.01.2013 | V/STR/32/1075/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
N 27 | Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle | V/STR/63/1088/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
N 28 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 29 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||