Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Ausbau des Ahornweges in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/1036/13 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Billigungs - und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP - Entwurf) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/1021/13 | |||||||||||||||||
Ö 6 | Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme „Stadtsanierung“(SAN),“Städtebaulicher Denkmalschutz“(STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“(ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2013 in den Haushaltsjahren 2013 bis 2017, Stand 10.10.2013 | V/STR/63/1083/13 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Abstufung der Landesstraße L 197 | V/STR/65/1073/13 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 19.09.2013 | HAU1/0050/13 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||||||||||||
Ö 10 | Stellungnahme der Stadt Zeitz zum Bericht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt vom 23.05.2013 über die turnusmäßige überörtliche Prüfung der Stadt Zeitz mit den Schwerpunkten "Haushalts- und Finanzlage, ausgewählte Aspekte der Personalwirtschaft und das Personalentwicklungskonzept, Vergabewesen, Zuwendungen an Dritte im Bereich Kultur und Sport sowie Beteiligungsmanagement" | V/STR/OB/1076/13 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Vereinbarung zur Gebietsänderung | V/STR/32/1071/13 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz - Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-Zangenberg | V/STR/65/1012/13 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Zeitz "Eigenheimbebauung An der Hohle / August-Dietzschold-Straße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtsanierung | V/STR/65/1020/13 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 20 - Bornpromenade - ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/1028/13 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 „Ortsumgehung Nonnewitz“ | V/STR/65/1058/13 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 68 "Erweiterung Tierheim" an der Tröglitzer Straße in Zeitz | V/STR/65/1065/13 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke: 14/2, 15, 18/5, 18/6, 18/7, 18/8,1/9, 1/6, 1/2, 1/3, 1/4, 1/13, 14/1, 1/12,13/1,5/12, 5/11, 1/5, 1/11, 1/10 und 16/3 der Flur 16 wird der Bebauungsplan Nr. 68 „Erweiterung Tierheim“ an der Tröglitzer Straße in Zeitz“ aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Sicherung des Standortes für das Freibad. Sicherung des Standortes für das Tierheim mit geeigneten Erweiterungsmöglichkeiten außerhalb des Überschwemmungsgebietes. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 68 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). |
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09.10.2013 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke: 14/2, 15, 18/5, 18/6, 18/2, 18/7, 18/8,1/9, 1/6, 1/2, 1/3, 1/4, 1/13, 14/1, 1/12,13/1,5/12, 5/11, 1/5, und 16/3 der Flur 16 wird der Bebauungsplan Nr. 68 „Erweiterung Tierheim“ an der Tröglitzer Straße in Zeitz“ aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Sicherung des Standortes für das Freibad. Sicherung des Standortes für das Tierheim mit geeigneten Erweiterungsmöglichkeiten außerhalb des Überschwemmungsgebietes. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 68 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Abstimmungsergebnis:
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30.10.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 16 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||
geänderter Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke: 14/2, 15, 18/5, 18/6, 18/7, 18/8,1/9, 1/6, 1/2, 1/3, 1/4, 1/13, 14/1, 1/12,13/1,5/12, 5/11, 1/5, 1/11, 1/10 und 16/3 der Flur 16 wird der Bebauungsplan Nr. 68 „Erweiterung Tierheim“ an der Tröglitzer Straße in Zeitz“ aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Sicherung des Standortes für das Freibad. Sicherung des Standortes für das Tierheim mit geeigneten Erweiterungsmöglichkeiten außerhalb des Überschwemmungsgebietes. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 68 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
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07.11.2013 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/1065/13 | |||||||||||||||||||
Der Oberbürgermeister, Herr Stadtrat Otto und Herr Stadtrat Musgiller befinden sich derzeit nicht im Friedenssaal, so dass 36 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
Hierzu liegt eine Austauschvorlage vor.
Für das Protokoll und zur Erinnerung führt Frau Späte aus, dass der Oberbürgermeister noch nähere Informationen zu den nachbarschaftlichen Beziehungen geben solle.
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/1065/0711/13: Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke: 14/2, 15, 18/5, 18/6, 18/7, 18/8,1/9, 1/6, 1/2, 1/3, 1/4, 1/13, 14/1, 1/12,13/1,5/12, 5/11, 1/5, 1/11, 1/10 und 16/3 der Flur 16 wird der Bebauungsplan Nr. 68 „Erweiterung Tierheim“ an der Tröglitzer Straße in Zeitz“ aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Sicherung des Standortes für das Freibad. Sicherung des Standortes für das Tierheim mit geeigneten Erweiterungsmöglichkeiten außerhalb des Überschwemmungsgebietes. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 68 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
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Ö 17 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 69 "Kloster Posa" in Zeitz | V/STR/65/1068/13 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung für den Abbruch der Freiligrathstraße 51 | V/STR/65/1081/13 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Kommunalbürgschaft zu Gunsten der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH über 1,2 Mio. Euro | V/STR/20/1079/13 | |||||||||||||||||
Ö 20 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 21 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 22 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 19.09.2013 und 01.10.2013 | ||||||||||||||||||
N 23 | Sachstandserörterungen zu Hochwassermaßnahmen Information über den Stand der Bearbeitung der Aufgaben nach dem Hochwasser und Entscheidung über notwendige Baumaßnahmen und Vergaben | ||||||||||||||||||
N 24 | Information über den Stand der Bearbeitung der Aufgaben nach dem Hochwasser und Entscheidung über notwendige Baumaßnahmen und Vergaben | ||||||||||||||||||
N 25 | Grundstücksverkauf | V/STR/65/1070/13 | |||||||||||||||||
N 26 | Beteiligung an der Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.01.2013 | V/STR/32/1075/13 | |||||||||||||||||
N 27 | Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle | V/STR/63/1088/13 | |||||||||||||||||
N 28 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 29 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||