Tagesordnung - konstituierenden Sitzung des Stadtrates Zeitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung durch den Oberbürgermeister | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Verpflichtung der Stadträtinnen und Stadträte auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch das älteste dazu bereite Mitglied des Stadtrates | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bildung der Wahlkommission/Benennung der/des Vorsitzenden der Wahlkommission | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Wahl der/des Vorsitzenden des Stadtrates | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Verpflichtung des an Jahren ältesten Mitgliedes durch den Vorsitzenden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtrates | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Entscheidung über die Gültigkeit der Stadtratswahl vom 25. Mai 2014 | VI/STR/10/0001/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Entscheidung über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahl Geußnitz vom 25. Mai 2014 | VI/STR/10/0002/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Entscheidung über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahl Kayna vom 25. Mai 2014 | VI/STR/10/0003/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Entscheidung über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahl Luckenau vom 25. Mai 2014 | VI/STR/10/0004/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Entscheidung über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahl Nonnewitz vom 25. Mai 2014 | VI/STR/10/0006/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Entscheidung über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahl Pirkau vom 25. Mai 2014 | VI/STR/10/0007/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Entscheidung über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahl Theißen vom 25. Mai 2014 | VI/STR/10/0008/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Entscheidung über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahl Würchwitz vom 25. Mai 2014 | VI/STR/10/0009/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 17 | Entscheidung über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahl Zangenberg vom 25. Mai 2014 | VI/STR/10/0010/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 18 | Mitteilung des Vorsitzenden des Stadtrates über die gebildeten Fraktionen und deren Vorsitzende | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 19 | Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte | VI/STR/10/0012/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 20 | Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VI/STR/10/0011/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt die vorliegende Hauptsatzung der Stadt Zeitz gemäß Anlage. |
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02.07.2014 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 20 - geändert beschlossen BESCHLUSS: V//STR/10/0011/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hierzu liegt eine Austauschvorlage aus. Der Bürgermeister, Herr Otto, gibt Erläuterungen zu den Änderungen, welche sich aus dem Vorschlag in der Sitzung des Ältestenrates heraus ergeben haben sowie nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht. Von der Kommunalaufsicht wurden zur Hauptsatzung noch Hinweise gegeben. Diese Änderungen sind in der vorliegenden Austauschvorlage rot gekennzeichnet. Darunter ist auch die Änderung zur Regelung aus § 45, Absatz 2, Nr. 13 KVG LSA, die sich dann im § 13, Absatz 2, Nr. 5 befindet.
Herr Otto gibt kurz die Vorstellung sowie Erläuterungen der Änderungen:
- Neu § 15 „Gleichstellungsbeauftragte“.
- Ergänzung in der Präambel.
Im § 6 „ Ausschüsse des Stadtrates“ Änderung im Absatz 8: Eingefügt wird: …“in öffentlichen Sitzungen“… Weiterhin die Einfügung des Satzes: „Die gewählten Vertreter des Jugendbeirates der Stadt Zeitz erhalten auf Antrag bei jugendspezifischen Sachverhalten Rederecht in öffentlichen Sitzungen im Stadtrat und in den Ausschüssen.“
Im § 7 „Haupt- und Wirtschaftsausschuss“ Änderung im Absatz 1: Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss besteht aus 11 Stadträten…. Anstelle „ausschließlich“ wird „ausgenommen“ eingefügt.
Änderungen im Absatz 2: Nummer 3 (Streichung der Ziffer 13) . Nummer 5 wird gestrichen.
Absatz 3 wird gestrichen.
Im § 8 „Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss“ Änderung im Absatz 2: In der Nummer 1 wird die Ziffer 13 gestrichen. Im dritten Absatz wird das Wort „größer“ durch „mehr“ ersetzt. In der Nummer 2 wird das Wort „symbolischen“ gestrichen und Einfügung „bis (1 €)“.
Im § 13 „Oberbürgermeister“ Änderung im Absatz 2: Einfügung Nummer 5. „Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 13 KVG LSA im Rahmen eines Geschäftes der laufenden Verwaltung, deren Vermögenswert den in § 13 Abs. 1 festgelegten Betrag nicht übersteigt, und es sich nicht um Rechtsgeschäfte aufgrund einer förmlichen Ausschreibung handelt.
Neu § 15 „Gleichstellungsbeauftragte“ (1) Zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern bestellt der Stadtrat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten ist widerruflich. Über die Abberufung entscheidet der Stadtrat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister. Einer Abberufung bedarf es nicht bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte ist unmittelbar dem Oberbürgermeister unterstellt. Sie ist in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden. An den Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse kann sie teilnehmen, soweit ihr Aufgabenbereich betroffen ist. In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf Wunsch das Wort zu erteilen.
Im § 22 „Öffentliche Bekanntmachungen“ Änderung im Absatz 5: Eingefügt wird: „Der Text bekannt gemachter Satzungen soll auch im Internet unter www.zeitz.de zugänglich gemacht werden.
Anpassung gemäß KVG LSA „Zur Erledigung übertragenen Angelegenheiten der Ortschaftsräte“.
Beschluss zur Neufassung der Hauptsatzung mit den Änderungen: Beschluss-Nr. VI/STR/10/0014/0207/14: Der Stadtrat beschließt die vorliegende Hauptsatzung der Stadt Zeitz gemäß Anlage.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 21 | Besetzung der Ausschüsse gemäß Hauptsatzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 22 | Vertretung der Stadt in Beteiligungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 22.1 | Vertretung der Stadt Zeitz im Vorstand der Stiftung Seniorenhilfe Zeitz | VI/STR/BM/0017/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 22.2 | Vertretung der Stadt Zeitz in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH | VI/STR/OB/0013/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 22.3 | Vertretung der Stadt Zeitz im Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH | VI/STR/OB/0014/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 22.4 | Vertretung der Stadt Zeitz im Aufsichtsrat der Stadtwerke Zeitz GmbH | VI/STR/OB/0015/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 22.5 | Vertretung der Stadt Zeitz im Aufsichtsrat der Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH | VI/STR/OB/0016/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 22.6 | Vertretung der Stadt Zeitz in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Zeitzer Land | VI/STR/OB/0018/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 22.7 | Vertretung der Stadt Zeitz in der Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes Weiße Elster | VI/STR/OB/0019/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 23 | Bestätigung des Terminplanes für die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse für den Zeitraum Juli 2014 bis Dezember 2014 | V/STR/10/1192/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 24 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 25 | Anfragen der Mitglieder des Stadtrates über einzelne Angelegenheiten der Stadt an den Oberbürgermeister | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 26 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||