Inhalt

Tagesordnung - konstituierenden Sitzung des Stadtrates Zeitz  

Bezeichnung: konstituierenden Sitzung des Stadtrates Zeitz
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Mi, 02.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung durch den Oberbürgermeister      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Verpflichtung der Stadträtinnen und Stadträte auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch das älteste dazu bereite Mitglied des Stadtrates      
Ö 5  
Bildung der Wahlkommission/Benennung der/des Vorsitzenden der Wahlkommission      
Ö 6  
Wahl der/des Vorsitzenden des Stadtrates      
Ö 7  
Verpflichtung des an Jahren ältesten Mitgliedes durch den Vorsitzenden      
Ö 8  
Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtrates      
Ö 9  
Entscheidung über die Gültigkeit der Stadtratswahl vom 25. Mai 2014  
VI/STR/10/0001/14  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat trifft nach Ablauf der im § 50 Abs. 2 bezeichneten Frist durch Beschluss folgende Entscheidung:

 

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

   
    02.07.2014 - Stadtrat Zeitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/10/0001/14   
    Der Oberbürgermeister, Herr Dr

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, gibt als Vorsitzender des Stadtwahlausschusses folgende Informationen:

Der Stadtwahlausschuss hat seine Arbeit ordnungsgemäß ausgeführt.

- Er hat in entsprechender Beschlussfassung ursprünglich die Kandidaten festgestellt.

- Er hat in weiterer Beschlussfassung am 27. Mai 2014 das Wahlergebnis für die Stadt Zeitz

  und seine Ortschaften festgestellt.

- Er hat die Veröffentlichung im Amtsblatt am 07. Juni 2014 vorgenommen.

Mit Ablauf der Rechtsbehelfsfrist am 21. Juni 2014 gab es keine Einwendungen gegen die Wahl. Damit ist die Wahl aus dieser Sicht gültig. Der Oberbürgermeister bittet den Stadtrat, dies durch Beschlussfassung zu bestätigen.

Die gleiche Erklärung trifft dann auf die Tagesordnungspunkte 10 bis 17 zu.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/10/0001/0207/14:

Der Stadtrat trifft nach Ablauf der im § 50 Abs. 2 bezeichneten Frist durch Beschluss folgende Entscheidung:

 

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

 

 

Stimmenergebnis:

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

32

Ja-Stimmen:

31

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

 

 

 

Ö 10  
Entscheidung über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahl Geußnitz vom 25. Mai 2014  
VI/STR/10/0002/14  
Ö 11  
Entscheidung über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahl Kayna vom 25. Mai 2014  
VI/STR/10/0003/14  
Ö 12  
Entscheidung über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahl Luckenau vom 25. Mai 2014  
VI/STR/10/0004/14  
Ö 13  
Entscheidung über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahl Nonnewitz vom 25. Mai 2014  
VI/STR/10/0006/14  
Ö 14  
Entscheidung über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahl Pirkau vom 25. Mai 2014  
VI/STR/10/0007/14  
Ö 15  
Entscheidung über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahl Theißen vom 25. Mai 2014  
VI/STR/10/0008/14  
Ö 16  
Entscheidung über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahl Würchwitz vom 25. Mai 2014  
VI/STR/10/0009/14  
Ö 17  
Entscheidung über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahl Zangenberg vom 25. Mai 2014  
VI/STR/10/0010/14  
Ö 18  
Mitteilung des Vorsitzenden des Stadtrates über die gebildeten Fraktionen und deren Vorsitzende      
Ö 19  
Enthält Anlagen
Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte  
VI/STR/10/0012/14  
Ö 20  
Enthält Anlagen
Hauptsatzung der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/10/0011/14  
Ö 21  
Besetzung der Ausschüsse gemäß Hauptsatzung      
Ö 22  
Vertretung der Stadt in Beteiligungen      
Ö 22.1  
Vertretung der Stadt Zeitz im Vorstand der Stiftung Seniorenhilfe Zeitz  
VI/STR/BM/0017/14  
Ö 22.2  
Vertretung der Stadt Zeitz in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH  
VI/STR/OB/0013/14  
Ö 22.3  
Vertretung der Stadt Zeitz im Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH  
VI/STR/OB/0014/14  
Ö 22.4  
Vertretung der Stadt Zeitz im Aufsichtsrat der Stadtwerke Zeitz GmbH  
VI/STR/OB/0015/14  
Ö 22.5  
Vertretung der Stadt Zeitz im Aufsichtsrat der Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH  
VI/STR/OB/0016/14  
Ö 22.6  
Vertretung der Stadt Zeitz in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Zeitzer Land  
VI/STR/OB/0018/14  
Ö 22.7  
Vertretung der Stadt Zeitz in der Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes Weiße Elster  
VI/STR/OB/0019/14  
Ö 23  
Enthält Anlagen
Bestätigung des Terminplanes für die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse für den Zeitraum Juli 2014 bis Dezember 2014  
V/STR/10/1192/14  
Ö 24  
Mitteilungen des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten      
Ö 25  
Anfragen der Mitglieder des Stadtrates über einzelne Angelegenheiten der Stadt an den Oberbürgermeister      
Ö 26  
Schließung der Sitzung