Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 31.01.2019 | HAU1/0044/19 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Schiedsstelle | VI/STR/10/0938/19 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft Sekundarschulen der Stadt Zeitz an den Burgenlandkreis | VI/STR/40/0905/19 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
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11.03.2019 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | |||||||||||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Für die Fraktion Die Linke. stellt Frau Reinhardt folgenden geänderten Beschlussantrag, der in der weiteren Beratungsfolge zu beachten ist:
Beschluss:
1) Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den BLK zu den nachfolgenden Bedingungen, welche in eine Vereinbarung mit dem BLK münden.
In dieser Vereinbarung ist mindestens Folgendes zu regeln:
2) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Verhandlungen mit dem BLK aufzunehmen und dem Stadtrat die Vereinbarung zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
3) Folgende Stellungnahmen sind im Vorfeld der Beschlussfassung des Stadtrates einzuholen:
In der Begründung der Beschlussvorlage der Verwaltung sind die Punkte 3. Stadtent-wicklung und 4. Bildungscampus zu streichen. Hierzu wird Folgendes weiter ausgeführt:
Der Schulträgerwechsel kann nicht Bedingung für die Etablierung eines Bildungscampus in der Stadt Zeitz sein. Gleichwohl wird ein solcher Campus durchaus sehr befürwortet.
Der Schulstandort Schillerstraße ist in seiner 120jährigen Schultradition und jetzigen Struktur zu erhalten; eine Herausnahme der Sekundarschule III und Verlegung nach Zeitz-Ost würde eine Zerstörung von gewachsenen Strukturen im Stadtgebiet / sozialen Umfeld bedeuten.
Der Verbleib der Sekundarschule III in der Schillerstraße soll zudem
Abstimmungsergebnis:
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21.03.2019 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Geänderter Beschluss:
1) Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den BLK zu den nachfolgenden Bedingungen, welche in eine Vereinbarung mit dem BLK münden.
In dieser Vereinbarung ist mindestens Folgendes zu regeln:
2) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Verhandlungen mit dem BLK aufzunehmen und dem Stadtrat die Vereinbarung zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
3) Folgende Stellungnahmen sind im Vorfeld der Beschlussfassung des Stadtrates einzuholen:
In der Begründung der Beschlussvorlage der Verwaltung sind die Punkte 3. Stadtentwicklung und 4. Bildungscampus zu streichen. Hierzu wird Folgendes weiter ausgeführt:
Der Schulträgerwechsel kann nicht Bedingung für die Etablierung eines Bildungscampus in der Stadt Zeitz sein. Gleichwohl wird ein solcher Campus durchaus sehr befürwortet.
Der Schulstandort Schillerstraße, ist in seiner 120jährigen Schultradition und jetzigen Struktur zu erhalten; eine Herausnahme der Sekundarschule III und Verlegung nach Zeitz-Ost würde eine Zerstörung von gewachsenen Strukturen im Stadtgebiet / sozialen Umfeld bedeuten.
Der Verbleib der Sekundarschule III in der Schillerstraße soll zudem
Abstimmungsergebnis:
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28.03.2019 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 15 - geändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/40/0905/19 | |||||||||||||||||||
Geänderter Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/40/0905/2803/19:
Der Grundsatzbeschluss entfaltet seine Wirkung ausschließlich im Zusammenhang mit einer beidseitigen auszuverhandelnden Vereinbarung.
In dieser Vereinbarung ist aus Sicht der Stadt Zeitz mindestens Folgendes zu regeln:
Ebenfalls sind in der Begründung der Beschlussvorlage der Verwaltung die Punkte 3. Stadtentwicklung und 4. Bildungscampus zu streichen.
Hierzu wird Folgendes weiter ausgeführt: Der Schulträgerwechsel kann nicht Bedingung für die Etablierung eines Bildungscampus in der Stadt Zeitz sein. Gleichwohl wird ein solcher Campus durchaus sehr befürwortet.
Der Schulstandort Schillerstraße ist in seiner 120jährigen Schultradition und jetzigen Struktur zu erhalten; eine Herausnahme der Sekundarschule III und Verlegung nach Zeitz-Ost würde eine Zerstörung von gewachsenen Strukturen im Stadtgebiet / sozialen Umfeld bedeuten.
Der Verbleib der Sekundarschule III in der Schillerstraße soll zudem
Abstimmungsergebnis geänderter Beschluss:
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Ö 9 | Prioritätenliste zur Richtlinie Schulinfrastruktur | VI/STR/40/0918/19 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Aufstellung eines Gedenksteines im Ernst-Thälmann-Stadion Zeitz | VI/STR/40/0910/19 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Genehmigung der Annahme von Spenden gemäß § 99 KVG LSA i.V.m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VI/STR/10/0935/19 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VI/STR/40/0931/19 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VI/STR/40/0933/19 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Bericht über die angenommenen Zuwendungen im Jahr 2018 | VI/STR/40/0927/19 | |||||||||||||||||
Ö 15 | 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr Zeitz - | VI/STR/32/0891/19 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Verbrennungsverbot | VI/STR/32/0898/19 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Ortsteilzentren" (ASO), Stand 13.02.2019 | VI/STR/63/0913/19 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straßen: Silberberg, Frauenleite, Burgstraße, Tannenberg, Schmöllnsche Straße, Naundorfer Straße, Am Ochsenberg, Ronneburger Straße, Jägerstraße, Pfalzstraße, Kirchplatz und Barbarossastraße im Ortsteil Kayna | VI/STR/65/0880/18 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Goethe- / Weidauer Straße im Ortsteil Luckenau | VI/STR/65/0881/18 | |||||||||||||||||
Ö 20 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Thälmannstraße im Ortsteil Luckenau | VI/STR/65/0882/18 | |||||||||||||||||
Ö 21 | Bekanntgabe der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 17.01.2019 - Vergabe der Gebäudeplanung zum Umbau und Teilsanierung des ehemaligen Kuhstalls in Kloster Posa zur Umnutzung als Beherbergungs- und Seminarzentrum | VI/STR/65/0904/19 | |||||||||||||||||
Ö 22 | Einrichtung eines Beirates zum Haupt- und Wirtschaftsausschuss | VI/STR/STR/0911/19 | |||||||||||||||||
Ö 23 | Berufung der Stadtwahlleiterin | VI/STR/SWL/0909/19 | |||||||||||||||||
Ö 24 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 25 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 26 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 31.01.2019 und der Sondersitzung vom 06.02.2019 | ||||||||||||||||||
N 27 | Vergabe von Planungsleistungen | VI/STR/65/0901/19 | |||||||||||||||||
N 28 | Vergabe von Planungsleistungen | VI/STR/65/0915/19 | |||||||||||||||||
N 29 | Vergabe von Planungsleistungen | VI/STR/65/0919/19 | |||||||||||||||||
N 30 | Verkauf eines Grundstückes in Zeitz | VI/STR/65/0930/19 | |||||||||||||||||
N 31 | Verkauf eines Grundstückes in Zeitz | VI/STR/65/0908/19 | |||||||||||||||||
N 32 | Projektentwicklung Rahnestraße 7 Beauftragung zur Erstellung eines Masterplans zur Projektentwicklung von Rahnestraße 7 und angrenzender Grundstücke | VI/STR/63/0934/19 | |||||||||||||||||
N 33 | Beschluss des 1. Nachtrages zum Konzessionsvertrag vom 13.10.2000 / 20.10.2000 zwischen der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH und der Stadt Zeitz, für die Ortschaft Kayna | VI/STR/OB/0870/18 | |||||||||||||||||
N 34 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 35 | Schließung der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||||||||||||
N 36 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung des Hochwasserausschusses | ||||||||||||||||||
N 37 | Vergabe von Planungsleistungen - Hochwassermaßnahmen | VI/STR/65/0907/19 | |||||||||||||||||
N 38 | Schließen der Sitzung des Hochwasserausschusses | ||||||||||||||||||