Tagesordnung - 44. Sitzung des Stadtrates Zeitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 06.09.2018 | STR/0046/18 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
Ö 9 | Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Zeitz für die Gemarkung Zeitz und Zangenberg sowie die Ortschaften Kayna, Würchwitz, Geußnitz, Nonnewitz, Luckenau, Pirkau und Theißen für das Haushaltsjahr 2019 und ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung) | VI/STR/20/0790/18 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2019 bis 2026 | VI/STR/20/0824/18 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Haushaltssatzung 2019 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen | VI/STR/20/0823/18 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung auf dem Produktkonto Kostenerstattung an Freie Träger von Kindertageseinrichtungen | VI/STR/40/0813/18 | |||||||||||||||||
Ö 13 | 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) vom 14.12.2017 | VI/STR/75/0814/18 | |||||||||||||||||
Ö 14 | 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz | VI/STR/75/0821/18 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Wirtschaftsplan 2019 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz | VI/STR/75/0822/18 | |||||||||||||||||
Ö 16 | 3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014 | VI/STR/65/0794/18 | |||||||||||||||||
Ö 17 | 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz vom 16.03.2012 | VI/STR/OB/0745/18 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0830/18 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung/Erweiterung der Beleuchtung der Leipziger Straße im OT Zangenberg | VI/STR/65/0785/18 | |||||||||||||||||
Ö 20 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz mit geänderter Abschnittsbildung | VI/STR/65/0787/18 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz mit geänderter Abschnittsbildung und hebt gleichzeitig den Beschluss-Nr. VI/STR/65/0527/17 vom 04.05.2017 zur Maßnahme auf.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinbrüchener Weg als Anliegerstraße klassifiziert.
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27.09.2018 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz mit geänderter Abschnittsbildung und hebt gleichzeitig den Beschluss-Nr. VI/STR/65/0527/17 vom 04.05.2017 zur Maßnahme auf.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinbrüchener Weg als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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18.10.2018 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz mit geänderter Abschnittsbildung und hebt gleichzeitig den Beschluss-Nr. VI/STR/65/0527/17 vom 04.05.2017 zur Maßnahme auf.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinbrüchener Weg als Anliegerstraße klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
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25.10.2018 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 20 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0787/18 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0787/2510/18: Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz mit geänderter Abschnittsbildung und hebt gleichzeitig den Beschluss-Nr. VI/STR/65/0527/17 vom 04.05.2017 zur Maßnahme auf.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinbrüchener Weg als Anliegerstraße klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
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Ö 21 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Aufhebungssatzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 - Gewerbebetrieb für Elektro- und MSR-Technik Zeitz Zangenberg - der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0802/18 | |||||||||||||||||
Ö 22 | Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 43. Sitzung des Stadtrates vom 06.09.2018 - Informationsvorlage Beschluss-Nr. VI/STR/10/0803/18, Personalentwicklungskonzept der Stadt Zeitz - 4. Fortschreibung für den Zeitraum 2018 - 2026 | VI/STR/OB/0834/18 | |||||||||||||||||
Ö 23 | Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 24 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 25 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 06.09.2018 | ||||||||||||||||||
N 26 | Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 27 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 28 | Einbringung von Grundstücken mit aufstehenden Gebäuden (Wohngrundstücke der Ortsteile) in die Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH als Sacheinlage | VI/STR/OB/0812/18 | |||||||||||||||||
N 29 | Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 30 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||