Der Gemeinderat von Deuben beschließt in seiner Sitzung am 13
Der Gemeinderat von Deuben beschließt in seiner Sitzung am 22.02.2007 für die Dimitroffstraße in Naundorf den beitragsfähigen Straßenausbauaufwand für den Abschnitt von der Einmündung der Dimitroffstraße in die Bundesstraße B 91 bis zur Abzweigung zur Erich-Weinert-Siedlung gemäß § 6 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen – Anhalt und § 3 Abs. 2, Satz 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben gesondert zu ermitteln.
22.02.2007 - Gemeinderat Deuben
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Gemeinderat von Deuben beschließt in seiner Sitzung am 22.02.2007 für die Dimitroffstraße in Naundorf den beitragsfähigen Straßenausbauaufwand für den Abschnitt von der Einmündung der Dimitroffstraße in die Bundesstraße B 91 bis zur Abzweigung zur Erich-Weinert-Siedlung gemäß § 6 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen – Anhalt und § 3 Abs. 2, Satz 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben gesondert zu ermitteln.
Bekanntgabe der Eilentscheidung des Bürgermeisters zu einer überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 464.414 "Entgelt Kindereinrichtung" i. H. v. 2.056,70 € im Haushaltsjahr 2006