Entsprechend § 10a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt überträgt die Gemeinde Deuben die Aufgaben de
Entsprechend § 10a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt überträgt die Gemeinde Deuben die Aufgaben des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahlen am 22. April 2007 und 06. Mai 2007 auf den Gemeindewahlleiter der Stadt Zeitz, Herrn Lutz Richter.
22.02.2007 - Gemeinderat Deuben
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Herr Puschendorf:
Herr Puschendorf:
- teilt mit, das in der Gemeinde Deuben alle 3 Wahllokale besetzt sind;
Herr Puschendorf übergibt das Wort an Herrn Richter.
Herr Richter:
- erklärt in kurzen Ausführungen die Beschlussvorlage
Beschluss:
Entsprechend § 10a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt überträgt die Gemeinde Deuben die Aufgaben des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahlen am 22. April 2007 und 06. Mai 2007 auf den Gemeindewahlleiter der Stadt Zeitz, Herrn Lutz Richter.
Bekanntgabe der Eilentscheidung des Bürgermeisters zu einer überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 464.414 "Entgelt Kindereinrichtung" i. H. v. 2.056,70 € im Haushaltsjahr 2006