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Tagesordnung - Sitzung des Stadtrates Zeitz  

Bezeichnung: Sitzung des Stadtrates Zeitz
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 25.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Anlagen:
Anlage zu TOP 19

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 15.02.2024  
STR/0058/24  
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse      
Ö 6  
Abberufung Ortswehrleitung  
VII/STR/BM/1050/24  
Ö 7  
Jahresabschluss der Stadt Zeitz zum 31.12.2014  
Enthält Anlagen
VII/STR/20/1033/24  
Ö 8  
Anpassung des Stadtratsbeschluss VII/STR/20/0626/22 an aktuelle Gegebenheiten
VII/STR/BM/1046/24  
Ö 9  
Wirtschaftsstrategie für die Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/OB/1041/24  
Ö 10  
Kooperatives Stadtumbauverfahren für Zeitz-Ost / Konkretisierung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz (ISEK) mit besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und CO2-Reduktion - Durchführungszeitraum bis 2035 für das Fördergebiet 2  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/1035/24  
Ö 11  
Beitrag der Stadt Zeitz zur Verwirklichung der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ der Europäischen Kommission – Antrag auf Förderung von Projekten auf dem ehemaligen ZEKIWA - Areal     VII/STR/65/1040/24  
Ö 12  
Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 98 – Wohnbebauung in der Theißener Querstraße im Ortsteil Theißen der Stadt Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/1016/24  
    VORLAGE
   

 

Der Stadtrat beschließt:

 

r die Flurstücke 161/1 und 989/160 der Flur 2 der Gemarkung Theißen wird gemäß dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 98 der Stadt Zeitz Wohnbebauung in der Theißener Querstraße im Ortsteil Theißen der Stadt Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB fortgeführt und beendet.

 

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der

Schaffung von Baurecht r Wohnbebauung in der Theißener Querstraße.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 98 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch ohne Erstellung eines Umweltberichtes.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


 

   
    10.04.2024 - Bauausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 161/1 und 989/160 der Flur 2 der Gemarkung Theißen wird gemäß dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 98 der Stadt Zeitz Wohnbebauung in der Theißener Querstraße im Ortsteil Theißen der Stadt Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB fortgeführt und beendet.

 

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der

Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung in der Theißener Querstraße.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 98 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch ohne Erstellung eines Umweltberichtes.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    25.04.2024 - Stadtrat Zeitz
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 161/1 und 989/160 der Flur 2 der Gemarkung Theißen wird gemäß dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 98 der Stadt Zeitz – Wohnbebauung in der Theißener Querstraße im Ortsteil Theißen der Stadt Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB fortgeführt und beendet.

 

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der

Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung in der Theißener Querstraße.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 98 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch ohne Erstellung eines Umweltberichtes.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

33

3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 13  
Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 12-1 – Wohngebiet am Elsterhang – der Stadt Zeitz Fortführung des nach § 13 b BauGB aufgestellten Bebauungsplanes (Entwurf) im üblichen Verfahren  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/1037/24  
Ö 14  
Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 12-2 – Wohngebiet am Elsterhang – der Stadt Zeitz Fortführung des nach § 13 b BauGB aufgestellten Bebauungsplanes (Entwurf) im üblichen Verfahren  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/1038/24  
Ö 15  
Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 12-3 – Wohngebiet am Elsterhang – der Stadt Zeitz Fortführung des nach § 13 b BauGB aufgestellten Bebauungsplanes (Entwurf) im üblichen Verfahren  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/1039/24  
Ö 16  
Park- und Halteverbot auf dem Platz der Deutschen Einheit
Enthält Anlagen
VII/STR/BM/1043/24  
Ö 17  
Schlossparkerlebnis für Alle  
VII/STR/STR/1036/24  
Ö 18  
Haushaltsstelle zur Förderung von investiven Maßnahmen für gemeinnützige Vereine  
VII/STR/STR/1044/24  
Ö 19  
Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters      
N 20     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 21     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 15.02.2024    
N 22     Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters    
N 23     Übertragung der Betriebsführung für das Wald- und Sommerbad Kayna für die Jahre 2024 und 2025   VII/STR/40/1042/24  
N 24     Änderungen im Rahmen der Städtebauförderung   VII/STR/65/1032/24  
N 25     Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages   VII/STR/STR/1022/24  
N 26     Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters    
Ö 27  
Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 28  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 29  
Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 19 (105 KB)