in Anpassung des Beschlusses vom 14.07.2022 Nr. VII/STR/20/0626/22 die Erleichterungen für die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse gem. dem Erlass des MI LSA vom 22.04.2022 in Ergänzung zum Runderlass vom 15.10.2020 zur Beschleunigung der Aufstellung der Jahresabschlüsse der Stadt Zeitz für die Jahre 2015 bis 2021 vollständig anzuwenden.
in Anpassung des Beschlusses vom 14.07.2022 Nr. VII/STR/20/0626/22 die Erleichterungen für die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse gem. dem Erlass des MI LSA vom 22.04.2022 in Ergänzung zum Runderlass vom 15.10.2020 zur Beschleunigung der Aufstellung der Jahresabschlüsse der Stadt Zeitz für die Jahre 2015 bis 2022 vollständig anzuwenden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:
7
davon anwesend:
5
Ja-Stimmen:
5
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
0
von der Abstimmung gemäß
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:
0
25.04.2024 - Stadtrat Zeitz
Ö 8 - geändert beschlossen
Geänderter Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,
in Anpassung des Beschlusses vom 14.07.2022 Nr. VII/STR/20/0626/22 die Erleichterungen für die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse gem. dem Erlass des MI LSA vom 22.04.2022 in Ergänzung zum Runderlass vom 15.10.2020 zur Beschleunigung der Aufstellung der Jahresabschlüsse der Stadt Zeitz für die Jahre 2015 bis 2022 vollständig anzuwenden.