Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt das Ende des Konzessionsvertrages mit der Stadtwerke Zeitz GmbH
über die Versorgung der Stadt Zeitz mit Gas mit Ablauf des 31.08.2011 öffentlich im
elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen.
2. Die Stadt Zeitz beabsichtigt, einen neuen Gas-Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren
abzuschließen.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verfahren entsprechend § 46 Abs. 3
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einzuleiten.
Herr Gierl fragte an, ob der Vertrag lt. Gesetz gekündigt werden muss oder ob eine Verlängerung möglich ist.
Frau Hoffmann erläuterte, dass das Verfahren formell erfolgt und eine Verlängerung möglich ist.
Herr Sträßner äußerte, dass alle rechtlichen Dinge abgeklärt werden müssen und die Anfechtungssachen beachtet werden sollen.
Herr Bachnick möchte wissen, ob die neuen Verträge durch die Kommunalaufsicht geprüft oder bestätigt werden müssen.
Frau Hoffmann wird sich diesbezüglich informieren.
Die Mitglieder stimmen überein, dass der Beschluss wie folgt geändert wird:
Beschluss:
Änderung des Titels und des Beschlusstextes wie folgt:
Umgang mit dem Gas-Konzessionsvertrag entsprechend des Energiewirtschaftsgesetzes
1. Der Stadtrat beschließt das Auslaufen des Konzessionsvertrages mit der Stadtwerke Zeitz GmbH über die Versorgung der Stadt Zeitz mit Gas mit Ablauf des 31.08.2011 öffentlich im
elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen.
2. Die Stadt Zeitz beabsichtigt, einen neuen Gas-Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von
20 Jahren abzuschließen.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verfahren entsprechend § 46 Abs. 3
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einzuleiten.