Tagesordnung - 42. Sitzung des Stadtrates Zeitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 26.09.2013 | STR/0006/13 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
Ö 9 | Billigungs - und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP - Entwurf) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/1021/13 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 „Ortsumgehung Nonnewitz“ | V/STR/65/1058/13 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 68 "Erweiterung Tierheim" an der Tröglitzer Straße in Zeitz | V/STR/65/1065/13 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 69 "Kloster Posa" in Zeitz | V/STR/65/1068/13 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Zeitz "Eigenheimbebauung An der Hohle / August-Dietzschold-Straße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtsanierung | V/STR/65/1020/13 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz - Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-Zangenberg | V/STR/65/1012/13 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag wird gebilligt (Anlage 2).
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar- gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz- Zangenberg“ wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz- Zangenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4a) und dem Text (Teil B, Anlage 4a) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit den Bestandteilen Belegungsplan, Detail-Wechselrichterstation, Detail C, Schnitt, Gesamtplan ökologischer Ausgleich (Anlage 4 b) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
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09.10.2013 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag wird gebilligt (Anlage 2).
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar- gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz- Zangenberg“ wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz- Zangenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4a) und dem Text (Teil B, Anlage 4a) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit den Bestandteilen Belegungsplan, Detail-Wechselrichterstation, Detail C, Schnitt, Gesamtplan ökologischer Ausgleich (Anlage 4 b) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis:
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30.10.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag wird gebilligt (Anlage 2).
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar- gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz- Zangenberg“ wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz- Zangenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4a) und dem Text (Teil B, Anlage 4a) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit den Bestandteilen Belegungsplan, Detail-Wechselrichterstation, Detail C, Schnitt, Gesamtplan ökologischer Ausgleich (Anlage 4 b) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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07.11.2013 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 14 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/1012/13 | |||||||||||||||||||
Herr Stadtrat Otto und Herr Stadtrat Musgiller befinden sich derzeit nicht im Friedenssaal, so dass 37 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/1012/0711/13: Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag wird gebilligt (Anlage 2).
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar- gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz- Zangenberg“ wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz- Zangenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4a) und dem Text (Teil B, Anlage 4a) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit den Bestandteilen Belegungsplan, Detail-Wechselrichterstation, Detail C, Schnitt, Gesamtplan ökologischer Ausgleich (Anlage 4 b) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 15 | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 20 - Bornpromenade - ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/1028/13 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Abstufung der Landesstraße L 197 | V/STR/65/1073/13 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Ausbau des Ahornweges in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/1036/13 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung für den Abbruch der Freiligrathstraße 51 | V/STR/65/1081/13 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme „Stadtsanierung“(SAN),“Städtebaulicher Denkmalschutz“(STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“(ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2013 in den Haushaltsjahren 2013 bis 2017, Stand 10.10.2013 | V/STR/63/1083/13 | |||||||||||||||||
Ö 20 | Stellungnahme der Stadt Zeitz zum Bericht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt vom 23.05.2013 über die turnusmäßige überörtliche Prüfung der Stadt Zeitz mit den Schwerpunkten "Haushalts- und Finanzlage, ausgewählte Aspekte der Personalwirtschaft und das Personalentwicklungskonzept, Vergabewesen, Zuwendungen an Dritte im Bereich Kultur und Sport sowie Beteiligungsmanagement" | V/STR/OB/1076/13 | |||||||||||||||||
Ö 21 | Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2012 der Stadt Zeitz mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur Bestätigung der Jahresrechnung 2012 und der Entlastung des Oberbürgermeisters | V/STR/14/1072/13 | |||||||||||||||||
Ö 22 | Art des Wiederaufbaus der Kindertagesstätten "Kleine Strolche" und "Bummi" nach Hochwasserschaden | V/STR/65/1092/13 | |||||||||||||||||
Ö 23 | Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz | V/STR/40/1026/13 | |||||||||||||||||
Ö 24 | Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung - Kita KBS) | V/STR/40/1027/13 | |||||||||||||||||
Ö 25 | Vereinbarung zur Gebietsänderung | V/STR/32/1071/13 | |||||||||||||||||
Ö 26 | Kommunalbürgschaft zu Gunsten der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH über 1,2 Mio. Euro | V/STR/20/1079/13 | |||||||||||||||||
Ö 27 | Mandatsverzicht von Stadträtin Jutta Spindler | V/STR/10/1091/13 | |||||||||||||||||
Ö 28 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 29 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 30 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 26.09.2013 | ||||||||||||||||||
N 31 | Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 32 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 33 | Beteiligung an der Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.01.2013 | V/STR/32/1075/13 | |||||||||||||||||
N 34 | Pächter für den Ratskeller in Zeitz | V/STR/STR/1064/13 | |||||||||||||||||
N 35 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 36 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | DOC191113-19112013085624 (119 KB) | |||
2 | Präsentation SR 2013-11-07 (18125 KB) |