Tagesordnung - 42. Sitzung des Stadtrates Zeitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 26.09.2013 | STR/0006/13 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
Ö 9 | Billigungs - und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP - Entwurf) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/1021/13 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 „Ortsumgehung Nonnewitz“ | V/STR/65/1058/13 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 68 "Erweiterung Tierheim" an der Tröglitzer Straße in Zeitz | V/STR/65/1065/13 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 69 "Kloster Posa" in Zeitz | V/STR/65/1068/13 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 66/25 in der Flur 28 wird der Bebauungsplan Nr. 69 „Kloster Posa in Zeitz“ aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Sicherung für das ehemalige Kloster Posa als Standort für öffentliche und kulturelle Nutzungen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 69 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). |
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09.10.2013 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 66/25 in der Flur 28 wird der Bebauungsplan Nr. 69 „Kloster Posa in Zeitz“ aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Sicherung für das ehemalige Kloster Posa als Standort für öffentliche und kulturelle Nutzungen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 69 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
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30.10.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 17 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 66/25 in der Flur 28 wird der Bebauungsplan Nr. 69 „Kloster Posa in Zeitz“ aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Sicherung für das ehemalige Kloster Posa als Standort für öffentliche und kulturelle Nutzungen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 69 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
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07.11.2013 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/1068/13 | |||||||||||||||||||
Herr Stadtrat Otto und Herr Stadtrat Musgiller befinden sich derzeit nicht im Friedenssaal, so dass 37 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/1068/0711/13: Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 66/25 in der Flur 28 wird der Bebauungsplan Nr. 69 „Kloster Posa in Zeitz“ aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Sicherung für das ehemalige Kloster Posa als Standort für öffentliche und kulturelle Nutzungen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 69 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
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Ö 13 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Zeitz "Eigenheimbebauung An der Hohle / August-Dietzschold-Straße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtsanierung | V/STR/65/1020/13 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz - Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-Zangenberg | V/STR/65/1012/13 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 20 - Bornpromenade - ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/1028/13 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Abstufung der Landesstraße L 197 | V/STR/65/1073/13 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Ausbau des Ahornweges in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/1036/13 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung für den Abbruch der Freiligrathstraße 51 | V/STR/65/1081/13 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme „Stadtsanierung“(SAN),“Städtebaulicher Denkmalschutz“(STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“(ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2013 in den Haushaltsjahren 2013 bis 2017, Stand 10.10.2013 | V/STR/63/1083/13 | |||||||||||||||||
Ö 20 | Stellungnahme der Stadt Zeitz zum Bericht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt vom 23.05.2013 über die turnusmäßige überörtliche Prüfung der Stadt Zeitz mit den Schwerpunkten "Haushalts- und Finanzlage, ausgewählte Aspekte der Personalwirtschaft und das Personalentwicklungskonzept, Vergabewesen, Zuwendungen an Dritte im Bereich Kultur und Sport sowie Beteiligungsmanagement" | V/STR/OB/1076/13 | |||||||||||||||||
Ö 21 | Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2012 der Stadt Zeitz mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur Bestätigung der Jahresrechnung 2012 und der Entlastung des Oberbürgermeisters | V/STR/14/1072/13 | |||||||||||||||||
Ö 22 | Art des Wiederaufbaus der Kindertagesstätten "Kleine Strolche" und "Bummi" nach Hochwasserschaden | V/STR/65/1092/13 | |||||||||||||||||
Ö 23 | Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz | V/STR/40/1026/13 | |||||||||||||||||
Ö 24 | Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung - Kita KBS) | V/STR/40/1027/13 | |||||||||||||||||
Ö 25 | Vereinbarung zur Gebietsänderung | V/STR/32/1071/13 | |||||||||||||||||
Ö 26 | Kommunalbürgschaft zu Gunsten der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH über 1,2 Mio. Euro | V/STR/20/1079/13 | |||||||||||||||||
Ö 27 | Mandatsverzicht von Stadträtin Jutta Spindler | V/STR/10/1091/13 | |||||||||||||||||
Ö 28 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 29 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 30 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 26.09.2013 | ||||||||||||||||||
N 31 | Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 32 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 33 | Beteiligung an der Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.01.2013 | V/STR/32/1075/13 | |||||||||||||||||
N 34 | Pächter für den Ratskeller in Zeitz | V/STR/STR/1064/13 | |||||||||||||||||
N 35 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 36 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | DOC191113-19112013085624 (119 KB) | |||
2 | Präsentation SR 2013-11-07 (18125 KB) |